Röteln

Bei Röteln handelt es sich um eine übertragbare Erkrankung des Menschen, die hochansteckend ist und durch das Röteln-Virus verursacht wird. Dieses Virus wird durch Tröpfchen, beispielsweise beim Sprechen oder Husten, weitergegeben. Auch wenn die Erkrankung meist komplikationslos verläuft, kann sie bei Schwangeren schwere Fehlbildungen verursachen, wenn sie über die Plazenta auf das ungeborene Kind übertragen wird. Wie man sich am besten vor der Virusinfektion schützt, welche Symptome auftreten können und vieles mehr erfährst Du hier.


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Röteln

Was versteht die Medizin unter Röteln?

Röteln, auch Rubella oder Rubeola genannt, sind eine akute Virusinfektion, die durch Tröpfchen übertragen und durch das Rubella-Virus verursacht wird. Dabei ruft sie meistens einen roten Hautausschlag hervor, wobei sie auch wie eine gewöhnliche Grippe verlaufen kann. In den allermeisten Fällen sind Babys und Kleinkinder davon betroffen, wobei auch Erwachsene mit dem Rubella-Virus infiziert werden können. Allerdings sind sie deutlich seltener betroffen. Die Infektion verläuft zwar meistens komplikationslos, wobei sie während einer Schwangerschaft sehr wohl eine Gefahr für das Ungeborene darstellen kann. Im Grunde befällt es ausschließlich den Menschen und zählt zu den klassischen Kinderkrankheiten.

Sind Röteln ansteckend?

Ja, sie gelten als ansteckende Virusinfektion, die auf andere Menschen übertragen wird. Hierbei dringen die Viren über die Schleimhaut der oberen Atemwege, etwa durch den Mund, in den Körper ein.

Jedoch ist ebenso über kontaminierte Gegenstände eine Ansteckung möglich. Vor allem Personen, die nicht gegen Röteln geimpft sind oder die Krankheit noch nie hatten, können sich damit infizieren. Bei bereits überstandener Infektion oder einer Impfung hingegen ist man in der Regel immun.

Sind Röteln meldepflichtig?

Ja, Röteln zählen zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Ist eine Person an Röteln erkrankt oder besteht der Verdacht darauf, so muss der behandelnde Arzt dies dem Gesundheitsamt melden. Dabei gilt dies ebenso für den Todesfall infolge einer Röteln-Infektion.

Was sind die Symptome bei Röteln?

Am Anfang lösen Röteln nur milde Symptome aus, wie etwa leichtes Fieber und entzündete Schleimhäute der Atemwege. Nach kurzer Zeit tritt ein Ausschlag auf der Haut auf, der durch kleine Flecken gekennzeichnet ist.

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Diese sind meist hellrot verfärbt und leicht erhaben. Oftmals bilden sie sich hinter den Ohren und breiten sich so über das Gesicht und auf den ganzen Körper aus. Nach etwa drei Tagen verschwindet der Ausschlag wieder.

Welche Komplikationen können bei Röteln auftreten?

Durch eine Infektion mit Röteln kann es zu Bronchitis, Mittelohrentzündung, Gehirnentzündung, Herzmuskelentzündung oder Blutungen kommen. Insbesondere bei jungen Frauen können dabei auch lang andauernde Gelenkschmerzen entstehen. Grundsätzlich gilt: Je höher das Alter der Betroffenen, desto eher kommt es bei Röteln zu Komplikationen.

Was muss bei Röteln in der Schwangerschaft beachtet werden?

Schwerwiegende Symptome verursacht das Rubellavirus vor allem bei Ungeborenen. Über das Blut und die Plazenta gelangt das Virus in den Embryo und kann somit schwere Schäden an verschiedenen Organen verursachen. Betroffen sind dabei oftmals Augen, Ohren und das Herz. Das Ausmaß der Schäden hängt insbesondere davon ab, wann sich der Embryo mit dem Virus infiziert. In den ersten Schwangerschaftsmonaten ist das Risiko besonders hoch, dass das ungeborene Kind eine Röteln-Embryopathie erleidet und somit große Schäden entstehen. Im schlimmsten Fall kann es hierbei sogar zu einer spontanen Fehlgeburt kommen.

 

Im zweiten Schwangerschaftsmonat liegt die Wahrscheinlichkeit einer Röteln-Embryopathie bei etwa 25 Prozent. Erst nach dem vierten Schwangerschaftsmonat beträgt das Risiko nur noch 3,5 Prozent.

Welche Ursachen haben Röteln?

Röteln werden durch eine Infektion mit dem Rubellavirus, welches zur Familie der Togaviren gehört, verursacht. Dieses Virus ist weltweit verbreitet und wird leicht übertragen. Vor allem beim Sprechen, Husten oder auch Niesen gelangen winzige Speicheltropfen, die aus den Atemwegen stammen, in die Luft. Dadurch können sich andere Menschen in der Umgebung anstecken, da sie die Tröpfchen einatmen. Das Virus gelangt zunächst auf die Schleimhäute und besiedelt folglich die lymphatischen Gewebe; dort vermehrt sich das Rötelnvirus stark und breitet sich im ganzen Körper aus. Ungeborene im Mutterleib hingegen stecken sich direkt über die Plazenta mit dem Rötelnvirus an. In solch einem Fall kann das Virus die Ursache für eine schwere Schädigung des ungeborenen Kindes sein.
 
Allerdings ist es außerhalb des menschlichen Körpers nur für kurze Zeit lebensfähig.
Die Inkubationszeit selbst beträgt hierbei etwa zwei bis drei Wochen. Jedoch besteht die Ansteckungsgefahr schon eine Woche vor dem Erscheinen des Hautausschlags. Auch nach einer erfolgten Ansteckung, wenn der Hautausschlag bereits abgeklungen ist, bleiben Infizierte noch für etwa eine Woche ansteckend. Nach einer überstandenen Röteln-Infektion bist Du aber für den Rest Deines Lebens immun und somit vor einer weiteren Infektion geschützt.
 
Um eine Ansteckung zu vermeiden, sollten daher insbesondere Frauen mit Kinderwunsch und Menschen, die in Schulen sowie in der Geburtshilfe arbeiten, den eigenen Impfschutz überprüfen lassen. Denn diese Personen sind aufgrund ihres Arbeitsumfeldes einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt.

Wie werden Röteln diagnostiziert?

Bei Verdacht auf Röteln solltest Du einen Arzt aufsuchen, da die Erkrankung in einigen Fällen auch mit schweren Komplikationen einhergehen kann. Dieser erhebt die Krankengeschichte und fragt Dich unter anderem, wie lange der Ausschlag bereits besteht und ob weitere Begleitsymptome vorliegen.

Anschließend folgt eine körperliche Untersuchung, bei der der Mediziner den Hautausschlag untersucht. Bei Verdacht auf Röteln führt er auch eine Laboruntersuchung durch, da sich bei einer Infektion die vom Körper gebildeten spezifischen Abwehrstoffe gegen das Virus im Blut nachweisen lassen. Als Ansprechpartner gilt vor allem Dein Hausarzt, aber auch ein Dermatologe.

Von welchen Krankheiten muss Rubella abgegrenzt werden?

Röteln unterscheiden sich optisch gut von anderen Kinderkrankheiten. Denn bei Masern zum Beispiel verschmelzen die roten Flecken miteinander und bei Windpocken hingegen bilden sich zusätzlich Bläschen. Die Abgrenzung zu Scharlach oder Ringelröteln ist optisch weniger eindeutig. Denn der Röteln-Ausschlag verursacht meist keinen oder nur einen leichten Juckreiz.

Was kann man gegen Röteln tun?

Eine spezielle Therapie ist nicht möglich, denn die Ursache der Röteln lässt sich nicht bekämpfen. Daher beschränkt sich die Behandlung auf die Linderung der Symptome, etwa durch fiebersenkende Medikamente oder Entzündungshemmer bei Gelenkentzündungen. Da Röteln sehr ansteckend sind, sollte das betroffene Kind den Kontakt mit anderen Personen meiden und isoliert werden. Zudem ist hierbei Bettruhe und Schonung ratsam, damit sich der Körper ausreichend erholen kann. Vor allem Schwangere sollten nicht in Kontakt mit infizierten Kindern kommen, denn so kannst Du verhindern, dass sich das ansteckende Rötelnvirus verbreitet. Wer einmal Röteln hatte, ist aber lebenslang gegen die Krankheit immun.

Wie ist die Prognose bei Röteln?

Die Erkrankung verläuft meistens problemlos. In jedem Fall sollte aber die Bettruhe eingehalten werden. Speziell für Babys sowie Jugendliche und Erwachsene stellt die Infektion keine große Gefahr dar. Jedoch steigt mit zunehmendem Alter das Risiko für Komplikationen wie beispielsweise Bronchitis, entzündete Gelenke oder Herzmuskelentzündung. Auch bei Schwangeren verlaufen Röteln meist mild. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass sich das Ungeborene im Mutterbauch infiziert. Vor allem in den ersten Schwangerschaftswochen kann dies zu schweren Schäden führen. Nach einer Röteln-Infektion hast Du eine lebenslange Immunität gegen das Virus und kannst daher nicht ein weiteres Mal daran erkranken.
 
Die Dauer der Erkrankung liegt im Normalfall bei einer Woche. Danach sind die meisten Symptome wieder abgeklungen. Jedoch bist Du eine Woche vor dem Auftreten des Ausschlags und eine Woche danach ansteckend.

Wie kann ich mich vor Röteln schützen?

Den besten Schutz bietet die Impfung gegen das Rötelnvirus. Diese ist bereits im Kindesalter empfohlen und ist sowohl für Mädchen als auch für Jungen vorgesehen.

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Die erste Impfung gegen Röteln erhalten Kinder in der Regel zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat mit einem kombinierten Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff, MMR-Impfung. Mindestens vier Wochen später folgt die zweite Impfung. Jedoch sollte die zweite Impfung spätestens bis Ende des zweiten Lebensjahres erfolgen. Dieser kombinierte Lebendimpfstoff beinhaltet abgeschwächte Viren, die eine Immunantwort hervorrufen und somit einen lebenslangen Schutz bieten. In der Regel beträgt der Impfschutz etwa 95 Prozent. Ein 100-prozentiger Schutz liegt nur dann vor, wenn bei Schuleintritt eine Auffrischungsimpfung erfolgt.
 
Erwachsene, die keinen Impfschutz haben, können diesen jederzeit nachholen. Bei Mädchen ab dem 13. Lebensjahr ist es ratsam, den Impfschutz nachzuweisen, beispielsweise mithilfe eines Bluttests – so kann die Röteln-Infektion in einer späteren Schwangerschaft verhindert werden. Die Impfung gegen Röteln kann nämlich nicht während der Schwangerschaft nachgeholt werden, denn zwischen Impfung und Schwangerschaft sollte ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Monat liegen.

Welche Nebenwirkungen können bei einer Röteln-Impfung auftreten?

Im Allgemeinen ist die Impfung gut verträglich, daher treten nur selten Nebenwirkungen auf. Nach der Impfung kann es in den ersten Tagen jedoch zu allgemeinen Symptomen wie etwa Fieber, Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden kommen. Solche Reaktionen klingen in den allermeisten Fällen nach ein bis drei Tagen ab. Lokale Reaktionen wie Rötungen und Schwellungen an der Einstichstelle verschwinden ebenso nach wenigen Tagen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Impfung und Behandlung von Röteln?

Im Allgemeinen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Impfkosten nur gemäß den verpflichtenden rechtlichen Vorgaben. Die Röteln-Impfung gilt als Standardimpfung, daher haben Versicherte einen Anspruch auf Übernahme der Impfkosten durch den Versicherungsträger, unabhängig davon, ob die Immunisierung nachgeholt oder der Impfschutz vervollständigt werden soll. Auch die Kosten der Behandlung übernimmt die Krankenversicherung in der Regel. Wenn Dir der Arzt Medikamente verschreibt, musst Du jedoch selbst für die Rezeptgebühr aufkommen.

 

Röteln bei Kindern – Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (letzter Zugriff: 07.10.2021)

Röteln – Robert Koch-Institut (letzter Zugriff: 07.10.2021)

Röteln – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (letzter Zugriff: 07.10.2021)

Röteln (Rubella) – Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (letzter Zugriff: 07.10.2021)

Röteln-Impfung bei Erwachsenen – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (letzter Zugriff: 07.10.2021)

Röteln – MSD Manual – Ausgabe für medizinische Fachkreise (letzter Zugriff: 07.10.2021)

Röteln und Schwangerschaft – Deutsches Ärzteblatt (letzter Zugriff: 07.10.2021)