Finanzierung von Assistenzdiensten: Tipps für Betroffene und Angehörige
Das Wichtigste zusammengefasst
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Assistenz als Arbeitgeber finanzieren
Primär sind Betroffene, die als Arbeitgeber agieren und eigenverantwortlich eine Assistenzkraft anstellen, verpflichtet, diese aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zugrunde liegen der zeitliche Bedarf und der Umfang der Leistungen. Stellt sich bei der Bedarfsanalyse heraus, dass die verfügbaren Finanzen unzureichend sind, um die Anstellung zu realisieren, steht es Bedürftigen zu, die Kostenübernahme an einen Träger weiterzureichen. Wer in Betracht kommt, hängt von der Entstehung der Behinderung ab. Für Unfallgeschädigte ist die Unfallversicherung zuständig, ergänzend die Gesundheitskasse. Menschen, die von Geburt in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, beantragen das Persönliche Budget. Die Erziehungsberechtigten stellen als gesetzliche Vertreter für Minderjährige den Budget-Antrag. In solchen Fällen übernehmen sie die Position des Arbeitgebers, um das Kind oder den Jugendlichen die Unterstützung zukommen zu lassen, die es aufgrund seiner Einschränkungen benötigt. Das Vormundschaftsgericht bestellt einen gesetzlichen Vertreter (Vormund) für Minderjährige, die nicht von einem oder mehreren Erziehungsberechtigten versorgt werden. Zur Option stehen kommunale Vertretungskräfte des Jugendamtes und private Kräfte wie Pflegeeltern.
Assistenzdienst beauftragen und finanzieren
Der Assistenzdienst Futura aus Berlin stellt seine Dienstleistungen für das Berliner Einzugsgebiet zur Verfügung. Die Fachkräfte unterstützen die Analyse des Bedarfs, das Antragsverfahren für staatliche Leistungen die Organisation und bieten darüber hinaus selbst Assistenzleistungen an. Denn Leistungsberechtigten steht es frei, Dienstleister zu beauftragen oder einzelne Dienstleistungen temporär einzukaufen. Bezogen auf die Finanzierung bleibt festzustellen, dass der Gesetzgeber zwischen Versicherungsleistungen und steuerlich finanzierten Sozialleistungen unterscheidet.
Personen, die Versicherungsleistungen, wie die aus der Pflegeversicherung beziehen, erhalten das staatlich finanzierte Persönliche Budget unabhängig der Höhe ihrer monatlichen Einkünfte und bestehenden Vermögenswerten. Nach Prüfungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beträgt die durchschnittliche Höhe der bewilligten Leistungen zwischen 200 und 300 Euro. Das Persönliche Budget deckt Assistenzleistungen und keine Lebenshaltungskosten für Lebensmittel, Hygieneartikel und Privatausgaben. Sozialleistungen, die der Staat aus Steuerleistungen finanziert, erfordern die Anrechnung. Konkret bedeutet das, dass Menschen, die Sozialhilfe beziehen, um davon ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, die Kosten für Assistenzleistungen decken. Ist die Sozialhilfe in ihrer Höhe unzureichend, um den realen Bedarf zu finanzieren, und dies ist in der Regel der Fall, erfolgt ein Zuschuss durch das Persönliche Budget. Berufstätige finanzieren die Assistenzdienste von ihrem Erwerbseinkommen. Primär ist jeder für sich verantwortlich und muss alle verfügbaren Werte für ein Leben in Würde bereitstellen, bevor der Staat Unterstützungen leistet. Allen Betroffenen ist dringlich angeraten sich bei den entsprechenden Stellen der EUTB („Ergänzende unabhängige Teilhabe Beratung“) zu informieren, welche zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten hier in Frage kommen, da man Assistenzleistungen in der Regel nicht aus der eigenen Tasche bezahlen kann.
Persönliches Budget zur Finanzierung der Assistenzleistungen
Obwohl als rechtssicher eingestuft, sind Menschen mit Behinderungen verpflichtet, das Persönliche Budget bei den zuständigen Leistungsträgern zu beantragen. Laut dem Bundesinnenministerium für Arbeit und Soziales gelten die Bestimmungen des SGB IX. Die Einführung fand am 1. Juli 2001 statt. Bis zum Start der gesetzlichen Regelung war es Rehabilitationsträgern gestattet, Dienst- oder Sachleistungen zu erbringen. Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen waren, erhielten diesen als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Ihnen war es nicht gestattet, eigenständig einen auszuwählen, sondern die zuständige Dienststelle stellte das Hilfsmittel aufgrund des medizinischen Bedarfs zur Verfügung. Zu den Dienstleistungen gehörten unter anderem Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen, um ihnen die Teilhabe im Straßenverkehr zu gewähren.
Zur Förderung der Selbstbestimmung, legte der Gesetzgeber den Grundstein mit der Änderung, dass Personen fortan vom Persönlichen Budget profitieren. Durch das Persönliche Budget entscheiden sie eigenverantwortlich über Hilfsmittel und die Betreuung durch Fachkräfte. Rehabilitationsstellen ersetzen Sachleistungen durch ein finanzielles Budget oder stellen Gutscheine aus, mit denen Betroffene oder Angehörige die Kosten für Sachwerte und Dienstleistungen decken. Das Budget ist keine Pauschalleistungen und richtet sich nach dem natürlichen und medizinisch anerkannten Bedarf eines Einzelnen.
Die trägerübergreifende Leistung bündelt alle Ansprüche gegenüber einzelnen Leistungsträgern, die vor der Gesetzeserlassung eigenständig handelten. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder solchen, denen dies droht, ergibt sich aus dem System die Vereinfachung des Antragsprozesses. Die letzte Gesetzesfassung ist seit dem Jahr 2008 gültig.
Wo beantragen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen das Persönliche Budget?
Assistenzdienste stehen Betroffenen und ihren Angehörigen beratend zur Seite und füllen mit diesen die Antragsformulare aus, um den Antrag rechtswirksam einzureichen. Personen, die auf die Leistungen eines Assistenzdienstes verzichten, wenden sich an die EUTB. Der Dienstleister führt im gesamten Bundesgebiet Filialen. Er informiert auf seiner Online-Präsenz über die Standorte. Antragstellern wird empfohlen, die zu ihrem Wohnort nächste Dienststelle zu kontaktieren. Des Weiteren erteilen Rehabilitationsdienste Auskünfte über die Antragstellung.
Dürfen Angehörige Assistenzleistungen übernehmen und das Persönliche Budget beanspruchen?
Personen mit Mobilitätseinschränkungen, ungeachtet der Schwere, steht es zu, einen oder mehrere Angehörige mit der Übernahme diverser Assistenzleistungen zu beauftragen. Fühlt sich ein Mensch mit einer Behinderung mit einer externen Fachkraft unwohl, darf dieser einen Vertrauten aus seinem Familienkreis wählen. Per Gesetz können betroffene Angehörige nicht zur Übernahme der Leistungen verpflichtet werden. Einzig die Beistandspflicht zwingt Familienmitglieder zum Handeln. Das trifft auf Eltern zu, die ihre Kinder selbstständig versorgen müssen und keinen Anspruch auf das Persönliche Budget haben, um beispielsweise fehlendes Arbeitseinkommen auszugleichen. Die Beistandspflicht besteht für den ersten Verwandtschaftsgrad in direkter Linie, jedoch nicht für Geschwister. Pflegt die Schwester ihren behinderten Bruder, hat sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Reichen die Vermögenswerte des Bruders nicht aus, sind die Kosten über das Persönliche Budget auszugleichen.
Welche alternativen Finanzierungsoptionen existieren zur Deckung der Assistenzkosten?
An erster Stelle stehen Angehörige. Rechtlich sind Kinder ihren Eltern gegenüber unterstützungspflichtig, wenn ihre Vermögenswerte ausreichen, um den Hilfebedarf eines oder beider Elternteile zu finanzieren. Verheiratete sind auf ihre Gattin oder ihren Gatten angewiesen, die Partner gehen die Ehe ein, um in allen Lebenslagen Unterstützung und Zuwendungen zu leisten.
Personen ohne Arbeitseinkommen und Anspruch auf Versicherungsleistungen durch einen privaten oder gesetzlichen Versicherungsträger erhalten Sozialleistungen. Vermögenswerte wie Fahrzeuge, Immobilien, Gemälde, Aktien und Investitionsanteile sind vor dem Antrag bis zur Höhe des Freibetrags zu veräußern, um mit den Einnahmen die Assistenzleistungen zu finanzieren. Weitere staatliche Gelder sind individuell zu gewähren. Als Ansprechpartner stehen die Sozialbehörden in der Wohngemeinde zur Verfügung.
Hilfsmittel lassen sich mit Fremdgeldern einkaufen, wenn die Tilgung kein Existenzrisiko darstellt. Benötigt ein Betroffener einen neuen Rollstuhl oder Rollator und ist in der Lage diesen aus seinem monatlichen Budget zu finanzieren, ist es legitim, mithilfe eines Kredits die Anschaffung vorzufinanzieren.
Rechte und Pflichten
Die Finanzierungsmodelle basieren auf die Selbstbestimmung aller Betroffenen. Sie entscheiden, mit welchen Geldern sie die Anschaffungen tätigen oder Dienstleistungen bezahlen. Der Staat unterstützt Personen mit Versicherungsleistungen, steuerlich finanzierten Sozialleistungen und mit dem Persönlichen Budget, welches mehrere Zuschüsse der Leistungsträger zusammenfasst. Grundsätzlich haben Menschen mit Behinderungen das Recht, ihre Ansprüche zu prüfen und bei einer Anspruchsberechtigung einen Antrag auf Leistung zu stellen. Mit der Beistandspflicht reduzieren sich die Ansprüche gegenüber dem Staat.
Über den Autor: Dr. med. Benjamin Gehl
Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie
Als Facharzt für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie liegt die Leidenschaft von Dr. Gehl schon immer im Bereich der medizinischen Contentproduktion.
Aufgrund seiner Ausbildung, einer langjährigen Einsatzzeit in der rekonstruktiven und plastischen Chirurgie, sowie zahlreichen Auslandseinsätzen in Indien, Afrika und Amerika weiß er, welche Techniken und Behandlungen für medizinische Indikationen international Anwendung finden und State of the art sind.
Weiterhin beschäftigt er sich täglich mit neuen Trends und Techniken in der operativen und nicht-operativen Chirurgie. Fortbildungen sowie Studien zählen genauso zu seiner Leidenschaft wie die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten zu den neuesten fachspezifischen Themen.
Bitte beachte, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte zu den einzelnen Behandlungen, Abläufen, Preisen etc. generelle Informationen sind und je nach Ärzt*in und individuellem Fall und Ausgangslage variieren können.
Für genauere Auskünfte frag bitte direkt bei dem/der von Dir ausgewählten Ärzt*in an.
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen steht ein persönlicher Assistenzdienst im Rahmen der gesellschaftlichen Teilhabe per Gesetz zu – das Stichwort lautet Wiedereingliederunghilfe. Betroffene können selbstständig die Assistenzform und Assistenzkräfte benennen, die ihnen im Alltag Unterstützung leisten. Die Frage der Finanzierung ist vor der Auftragsvergabe an die persönliche Assistenz zu klären, um die entstehenden Kosten zu sichern. Es obliegt den Bedürftigen, als Arbeitgeber damit Leistungen von Assistenzkräften einzukaufen oder eine Assistenzdienststelle mit der Organisation zu beauftragen.
AUTOR
Dr. med. Benjamin Gehl
Medizinischer Experte
CO-AUTOR
Leonie Müller
Online-Redaktion
Dieser Text wurde nach höchsten wissenschaftlichen Standards verfasst und von Medizinern geprüft.
Zuletzt aktualisiert: 20. Februar, 2024