Welche Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in Deutschland?

In Deutschland ist es Pflicht, krankenversichert zu sein. Es besteht sowohl die Möglichkeit, eine gesetzliche als auch eine private Krankenversicherung abzuschließen. In den letzten Jahren haben sich bekanntlich die Leistungen der GKV in einigen Bereichen deutlich verringert. Aus diesem Grund denken immer mehr Menschen über eine Zusatzversicherung nach, mit denen sich Mehrkosten auffangen lassen. Sie stehen in unterschiedlichen Arten zur Verfügung, zu den bekanntesten gehören die Krankenhaustagegeld- sowie die Zahnzusatzversicherung. Ob der Abschluss sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Folgenden halten wir einen Überblick über das Versicherungsspektrum und die wichtigsten Informationen dazu bereit.


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Zuletzt aktualisiert: 2. März, 2023



Wichtige Punkte zusammengefasst

Das Wichtigste zusammengefasst

Sämtliche private Krankenzusatzversicherungen stehen für die Kosten von Behandlungen und Leistungen ein, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.


Der Abschluss dieser Zusatzversicherung ist für viele Menschen empfehlenswert, denn insbesondere bei der Zahngesundheit lässt die GKV große Lücken.


Vor allem Selbstständige, Freiberufler oder sehr gut Verdienende, die über ein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verfügen, sind mit einer Krankentagegeldversicherung gut beraten.


Bei den Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen hält sich die GKV äußerst bedeckt.

Verschiedene Arten von Krankenzusatzversicherungen

Sämtliche private Krankenzusatzversicherungen stehen für die Kosten von Behandlungen und Leistungen ein, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Sich in dem Dschungel der vielen Anbieter zurechtzufinden, stellt eine große Herausforderung dar. Bevor man seine Entscheidung tritt, sollte man sich ausführlich über die zahlreichen Alternativen informieren. Detaillierte Erklärungen zu verschiedenen Krankenzusatzversicherungen wie Zahnzusatzversicherungen und Co. findet man beispielsweise bei CLARK.

 

Neben den bereits oben genannten Krankenhaustagegeld- und Zahnzusatzversicherungen gibt es viele weitere Arten, darunter:

 

  • ambulante Zusatzversicherung
  • Brillenversicherung
  • Heilpraktikerversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung

 

Bei der ambulanten Zusatzversicherung handelt es sich um ein sogenanntes Allround-Paket. Es bietet den Vorteil, dass viele verschiedene Leistungen, die auch einzeln vereinbart werden können, auf einmal abgedeckt sind.

Zahnzusatzversicherung

Der Abschluss dieser Zusatzversicherung ist für viele Menschen empfehlenswert, denn insbesondere bei der Zahngesundheit lässt die GKV große Lücken. Selbst wer regelmäßig und gründlich seine Zähne pflegt, kann von Karies betroffen sein. Zwar übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung Füllungen mit günstigem Amalgam oder ähnlichem, nicht jedoch mit qualitativ hochwertiger Keramik.

 

Die Beteiligung der GKV an Zahnbehandlungskosten liegt in der Regel zwischen 40 bis 60 Prozent. Das bedeutet, Patienten müssen tief in die Tasche greifen, es sei denn, sie besitzen eine private Zahnzusatzversicherung, welche die Differenz übernimmt. Vorteilhaft ist zudem, dass sie unter anderem auch Prophylaxe-Leistungen, darunter die professionelle Zahnreinigung, übernimmt. Mittlerweile tragen sogar einige Versicherer die Kosten für Bleaching, wobei meist ein Höchstbetrag von 300 Euro vereinbart wird.

Krankenhaustagegeldversicherung

Diese Versicherung leistet einen bestimmten Tagessatz während eines stationären Krankenhausaufenthaltes. Versicherungsnehmer können ihn zum Ausgleich von verschiedenen Kosten nutzen, beispielsweise für Telefon- oder Fernsehgebühren, die von der GKV nicht erstattet werden. Experten der Verbraucherzentrale sehen die Krankenhaustagegeldversicherung als nicht notwendig an, denn sie trägt nicht zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz im Krankheitsfall bei.

Krankenhaustagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung

Vor allem Selbstständige, Freiberufler oder sehr gut Verdienende, die über ein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verfügen, sind mit einer Krankentagegeldversicherung gut beraten. Dies gilt auch für alle Verbraucher, die auf ihr laufendes, volles Einkommen angewiesen sind. Mit dieser Police lässt sich die Differenz zwischen dem Nettogehalt und dem Krankengeld, das von der GKV im Fall eines Unfalles oder einer Erkrankung gezahlt wird, ausgleichen.

 

Zunächst werden Lohn oder Gehalt weiter vom Arbeitgeber bezahlt, jedoch in der Regel nur bis zu sechs Wochen. Im Anschluss tritt die gesetzliche Krankenkasse ein, sie leistet jedoch nur 70 Prozent des Bruttoeinkommens. 90 Prozent des Nettogehaltes dürfen allerdings nicht überschritten werden. Abgezogen von diesem Betrag werden außerdem die Anteile für die Arbeitslosen-, Renten- sowie Pflegeversicherung.

Ambulante Zusatzversicherung

Sie trägt die Kosten für Kassenpatienten, die bei ambulanten Behandlungen auf den Status eines Privatpatienten Wert legen. Assekuranzen bieten unterschiedliche Tarife mit jeweils individuellen Leistungen. So können beispielsweise auch Therapien eines Heilpraktikers vereinbart werden. Für den Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung ist meist Grundvoraussetzung, dass bei der gesetzlichen GKV das Kostenerstattungsverfahren gewählt wurde.

 

Dieses verpflichtet den Versicherten zunächst zur eigenständigen Zahlung der Behandlungskosten. Erst, wenn die gesetzliche Krankenkasse die betreffende Rechnung erhält, erstattet sie den Betrag zurück – und zwar ausschließlich in Höhe der kassenüblichen Leistungen und Sätze. Wer eine ambulante Zusatzversicherung abschließt, erhält den entsprechenden Eigenanteil – abhängig vom vereinbarten Tarif – von dieser zurück. Aufgrund der recht hohen Kosten dieser Versicherungsvariante ist der Abschluss nicht für jeden empfehlenswert.

Brillenversicherung

Bei den Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen hält sich die GKV äußerst bedeckt. Häufig übernimmt sie die Kosten für Sehhilfen nur noch bei sehr starker Sehschwäche – und diese auch nur zu einem geringen Teil. Es gibt einige Versicherer mit interessanten Tarifen, die entweder eine ansehnliche Bezuschussung oder auch 100 Prozent beim Neukauf einer Brille oder Kontaktlinsen alle zwei bzw. drei Jahre bieten. Darüber hinaus versichern sie oftmals Reparatur und Bruch mit. Bei sorgfältiger Auswahl der Brillenversicherung können Einsparungen von mehreren Hundert bis über 1.000 Euro erreicht werden.

Heilpraktikerversicherung

Es gibt immer mehr Menschen, die Naturheilverfahren bevorzugen oder zumindest als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin nutzen. Privatversicherte benötigen häufig keine Heilpraktikerversicherung, da die Kosten für alternative, naturheilkundliche Behandlungsmethoden bereits durch ihre private Versicherung – zumindest anteilig – gedeckt sind. Meist sind die Erstattungen recht umfangreich, sodass nur noch eine kleine Restzuzahlung seitens des Versicherungsnehmers erforderlich ist.

 

Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält für naturheilkundliche Behandlungen oft kaum mehr als einen geringen Pauschalbetrag. Wenn überhaupt, denn der Leistungskatalog der GKV beinhaltet nur wenige Maßnahmen, die ein Heilpraktiker anwendet. Zieht man die Dienste eines Alternativmediziners vor und wird er verhältnismäßig häufig aufgesucht, kann sich der Abschluss einer Heilpraktikerversicherung zweifellos lohnen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur stark begrenzte Leistungen bei Behandlungen im Ausland. Sie beziehen sich auf Notfallbehandlungen innerhalb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart wurde. Generell orientiert sich die GKV an den Vorschriften des Reiselandes, wobei maximal die Kosten erstattet werden, die im Inland entstanden wären. Auch ein etwaiger Rücktransport in die Heimat ist nicht inkludiert.

 

Erkrankt man im Urlaub außerhalb Europas oder in einem Land, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Kosten. Insbesondere für Vielreisende, die sich häufig im Ausland aufhalten, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung deshalb sinnvoll. Es gibt zahlreiche Angebote in Kombination mit weiteren Versicherungsleistungen. Wird sie einzeln gebucht, ist mit geringen Beiträgen ab etwa fünf Euro jährlich zu rechnen.


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Über den Autor: Dr. med. Benjamin Gehl

Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie


Als Facharzt für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie liegt die Leidenschaft von Dr. Gehl schon immer im Bereich der medizinischen Contentproduktion.

Aufgrund seiner Ausbildung, einer langjährigen Einsatzzeit in der rekonstruktiven und plastischen Chirurgie, sowie zahlreichen Auslandseinsätzen in Indien, Afrika und Amerika weiß er, welche Techniken und Behandlungen für medizinische Indikationen international Anwendung finden und State of the art sind.

Weiterhin beschäftigt er sich täglich mit neuen Trends und Techniken in der operativen und nicht-operativen Chirurgie. Fortbildungen sowie Studien zählen genauso zu seiner Leidenschaft wie die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten zu den neuesten fachspezifischen Themen.

Bitte beachte, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte zu den einzelnen Behandlungen, Abläufen, Preisen etc. generelle Informationen sind und je nach Ärzt*in und individuellem Fall und Ausgangslage variieren können.

Für genauere Auskünfte frag bitte direkt bei dem/der von Dir ausgewählten Ärzt*in an.

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Der Abschluss dieser Zusatzversicherung ist für viele Menschen empfehlenswert, denn insbesondere bei der Zahngesundheit lässt die GKV große Lücken.


Vor allem Selbstständige, Freiberufler oder sehr gut Verdienende, die über ein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verfügen, sind mit einer Krankentagegeldversicherung gut beraten.


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