Eine Themenpartnerschaft auf einem Gesundheitsportal ist die gebündelte Belegung eines ganzen Themengebiets durch eine Marke: Hub-Seite, Subthemen, ein neuer Ratgeber, ein Magazinbeitrag und eine ärztliche Autorschaft bilden eine Einheit, in der die Marke als gekennzeichneter Content-Partner erscheint. Auf MOOCI liegt die durchschnittliche Verweildauer über das gesamte Portal bei 4,35 Minuten.
Wer als Marketing-Verantwortliche:r im Gesundheitsmarkt nach „Themenpartnerschaft Gesundheitsportal“ sucht, landet in den Suchergebnissen heute fast ausschließlich bei Ratgebern über Paarbeziehungen und Gesundheit. Dieser Beitrag richtet sich ausdrücklich an Hersteller, Labore, Dermokosmetik-Marken und Healthcare-Agenturen. Wir zeigen Ihnen, was hinter dem Format steckt, wie ein Portal die Redaktionshoheit sichert, wie ein Rechenmodell im Longevity-Segment aussieht und welche Leistungen und rechtlichen Leitplanken in Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten. Die Zahlen stammen aus den Mediadaten von MOOCI und einer MOOCI-Analyse der zwölf nachfragestärksten Longevity-Themen aus dem Jahr 2026.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Themenpartnerschaft belegt ein Themengebiet mit Hub, Subthemen, neuem Ratgeber, Magazinbeitrag und ärztlicher Autorschaft statt eines einzelnen Werbemittels. Der Ablauf gliedert sich in fünf Phasen von der Themenwahl über die Produktion bis zum Reporting mit Reichweite, Traffic und Verweildauer.
Governance heißt bei MOOCI: höchstens zwei Anbieter je Kategorie, jede bezahlte Fläche wird gekennzeichnet, und die Auswertung eines Gesundheitschecks führt zur Ärztin oder zum Arzt statt direkt in den Warenkorb. Rechtlich gelten je nach Produkt und Format unter anderem HWG und Kennzeichnungspflichten in Deutschland, ÄrzteG und Mediengesetz in Österreich sowie HMG und UWG in der Schweiz.
Was ist eine Themenpartnerschaft auf einem Gesundheitsportal?
Eine Themenpartnerschaft ist eine Kooperation, bei der eine Marke nicht nur eine einzelne Fläche, sondern ein zusammenhängendes Themengebiet auf einem Gesundheitsportal als gekennzeichneter Content-Partner begleitet.
Auf MOOCI besteht eine Themenpartnerschaft aus fünf Elementen. Das erste Element ist der Themen-Hub, also die Kategorieseite, auf der ein Gebiet wie Darmgesundheit, Schlaf oder Regulationsmedizin gebündelt wird. Dazu kommen die bestehenden Subthemen darunter, etwa Mikrobiom-Analyse, Stuhlanalyse und Probiotika im Fall des Darms, ein neuer Ratgeber, der eine dokumentierte Lücke schließt und dauerhaft als Inhaltsseite bestehen bleibt, ein Magazinbeitrag, der das Thema aktuell aufgreift und für Newsletter und Social Media geeignet ist, sowie eine ärztliche Autor:in aus dem Verzeichnis, die den Ratgeber fachlich verantwortet und mit Profil sichtbar ist.
Die Marke erscheint in diesem Verbund gemeinsam mit den Inhalten, kontrolliert sie aber nicht redaktionell. Sie ist auf dem Hub und den Subthemen als Content-Partner gekennzeichnet, kann über Fachwidgets eigene Informationen und Videos ausspielen und erhält Sichtbarkeit im Fachkreis-Newsletter mit mehr als 10.000 Empfänger:innen. Der Text selbst bleibt redaktionell und ärztlich verantwortet.
Warum reicht eine Einzelplatzierung im Gesundheitsmarkt nicht aus?
Eine Einzelplatzierung und eine Themenpartnerschaft erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Anzeigen, Banner oder Newsletter-Platzierungen können kurzfristig Reichweite und Aufmerksamkeit erzeugen. Eine Themenpartnerschaft ergänzt diese Formate um Inhalte, die ein Thema ausführlicher erklären und über einen längeren Zeitraum auffindbar bleiben können.
Im Longevity-Segment besteht dafür bereits ein breites Informationsinteresse. Laut DAK/Forsa-Befragung vom August 2026 kennen 50 Prozent der Befragten den Begriff Longevity. 74 Prozent würden regelmäßig Sport treiben oder mehr Bewegung in ihren Alltag integrieren, um ihre gesunde Lebensspanne zu verlängern. 22 Prozent empfinden Gesundheitsmaßnahmen als zu teuer. Daraus lässt sich keine konkrete Zahlungsbereitschaft ableiten, wohl aber ein deutliches Interesse am Thema gesundes Altern.
Bei den zwölf nachfragestärksten Longevity-Themen mit zusammen 543.600 Suchen pro Monat in Deutschland stehen Portale und Magazine für 39,8 Prozent der Treffer, Shops für 22,4 Prozent und Praxis-Websites volumengewichtet für 1,3 Prozent. Bei neun der zwölf Themen zeigt Google zusätzlich eine KI-Übersicht. Inhaltsführende Fachportale werden in diesen Übersichten mit 13,0 Prozent der zuordenbaren Zitate genannt. Das entspricht in dieser MOOCI-Stichprobe dem 2,5-Fachen ihres Anteils an den klassischen organischen Ergebnissen. Daraus folgt keine Garantie für zukünftige Zitierungen.
Der zweite Grund ist die Nutzungstiefe. Reichweitenkennzahlen wie der Tausend-Kontakt-Preis zeigen, wie viele Kontakte ein Werbemittel erzielt, sagen aber wenig darüber aus, wie intensiv Menschen einen Inhalt nutzen. Auf MOOCI liegt die durchschnittliche Verweildauer über das gesamte Portal bei 4,35 Minuten. Für einzelne Themenpartnerschaften werden die tatsächlich erreichten Werte separat ausgewiesen.
Wie läuft eine Themenpartnerschaft in Phasen ab?
Eine Themenpartnerschaft folgt bei MOOCI fünf Phasen, die zusammen typischerweise etwa ein Quartal bis zum Livegang beanspruchen und anschließend über die vereinbarte Laufzeit begleitet werden.
Themenwahl und Lückenprüfung
Die Redaktion prüft, ob das gewünschte Themengebiet frei ist, wie viele Inhalte bereits bestehen und wo eine dokumentierte Lücke liegt. Auf MOOCI sind derzeit 683 redaktionelle Fachinhalte live, davon 340 mit Longevity-Bezug.
Briefing-Gespräch
Marke, Redaktion und Beirat klären die Kategorie, die Kennzeichnung, die Laufzeit und die Fragen, die der neue Ratgeber beantworten soll. Die Marke liefert Informationen, Studienlage und Videos, die Redaktion entscheidet, was davon in den Text eingeht.
Produktion
Eine Ärztin oder ein Arzt aus dem Verzeichnis übernimmt die Autorschaft des Ratgebers, die Redaktion lektoriert, der Beirat prüft bei Longevity-Themen die fachliche Linie. Parallel entsteht der Magazinbeitrag.
Livegang und Ausspielung
Hub, Subthemen, Ratgeber und Magazinbeitrag gehen mit Kennzeichnung live. Die Marke erhält ihre Fachwidgets, der Fachkreis-Newsletter und der Patient:innen-Newsletter greifen das Thema auf.
Reporting und Nachsteuerung
Über die Laufzeit erhalten Sie die tatsächlich gemessenen Werte zu Reichweite, Traffic und Verweildauer je Seite sowie zu ausgehenden Klicks. Auf dieser Basis kann entschieden werden, welche Leistungen sinnvoll ergänzt werden, etwa ein zweiter Ratgeber.
Welche Themen eignen sich für ein solches Partnergespräch? Besonders geeignet sind Gebiete, in denen die Marke eine Diagnostik, eine Substanz oder ein Verfahren mit belastbarer Studienlage anbietet, das Patient:innen im Alltag nicht ohne weitere Einordnung verstehen. Ein Labor mit Mikrobiom-Diagnostik passt zum Hub Darmgesundheit, eine Dermokosmetik-Marke zum Gebiet Skin Longevity, ein Hersteller von Infusionslösungen zum Themenfeld Vitamininfusionen.
Wer entscheidet über Inhalte und warum ist das Ranking nie käuflich?
Über Inhalte entscheidet die Redaktion gemeinsam mit der ärztlichen Autor:in und gegebenenfalls dem medizinischen Beirat. Suchergebnisse auf dem Portal sind nicht käuflich. Eine Themenpartnerschaft finanziert damit die gekennzeichnete Präsenz in einem Themenumfeld, nicht eine bestimmte medizinische Aussage oder eine bessere Position in der Suche.
Auf MOOCI gelten dafür vier Governance-Regeln, die man als die vier Säulen einer Themenpartnerschaft bezeichnen kann. Erstens: Je Kategorie werden höchstens zwei Anbieter als Content-Partner aufgenommen. Damit bleibt das Themengebiet lesbar und die Partnerschaft ausreichend klar abgegrenzt. Zweitens: Jede bezahlte Fläche wird entsprechend gekennzeichnet, ob Widget, Newsletter-Modul oder Partner-Hinweis auf dem Hub. Drittens: Die Auswertung eines Selbstchecks oder Gesundheitschecks führt zur Ärztin oder zum Arzt, nicht unmittelbar in den Warenkorb. Viertens: Premium-Profile von Ärzt:innen sind gekennzeichnet und erhalten zusätzliche Platzierungen in Fachwidgets, aber keine bessere Position in der organischen Suche des Portals.
Für die Marke bedeutet das: Sie kauft Nähe zu einem Thema und gekennzeichnete Sichtbarkeit, nicht Kontrolle über den Text. Der Beirat hat bei fachlichen Fragen ein Vetorecht.
Wie sieht ein Modellfall als Rechenmodell aus?
Ein Modellfall lässt sich als Rechenmodell aus den Mediadaten des Portals ableiten, ohne dass Ergebniszahlen eines realen Kunden genannt werden. Das Beispiel ist anonymisiert und als Reichweitenlogik formuliert, nicht als Prognose.
Angenommen, ein Diagnostik-Labor belegt das Themengebiet Darmgesundheit. Der Hub führt bereits Subthemen wie Mikrobiom-Analyse, Stuhlanalyse, Probiotika und Ballaststoffe. Als neuer Ratgeber entsteht eine Inhaltsseite zur Frage, welche Darm-Marker für Patient:innen sinnvoll sein können und wann eine ärztliche Abklärung angezeigt ist. Autorin ist eine Internistin aus dem Verzeichnis, das derzeit 66 Longevity-Ärzt:innen listet.
Die Reichweitenlogik dahinter: MOOCI verzeichnet 890.000 Besuche und 620.000 Unique User pro Monat bei 1,2 Millionen Seitenaufrufen. Nutzer:innen verteilen sich zu 60 Prozent auf Deutschland, 30 Prozent auf Österreich und zehn Prozent auf die Schweiz, die Ärzt:innen im Verzeichnis zu 65 Prozent, 25 Prozent und zehn Prozent. Der Fachkreis-Newsletter erreicht mehr als 10.000 Empfänger:innen, die Patient:innen-Liste 16.000. Welcher Anteil dieses Volumens tatsächlich auf ein Themengebiet entfällt, weist das Reporting je Seite aus und wird vor Vertragsschluss nicht als Ergebnis zugesagt.
Was das Modell nicht enthält, ist ebenso wichtig: Es gibt keine Klick- oder Conversion-Zusage. Das Portal stellt Reichweite und Traffic-Potenzial bereit und reportet die tatsächlich gemessenen Werte. Die Conversion findet auf Ihrer Seite, in der Apotheke oder in der Praxis statt. Ein Labor kann dabei zwei Zielgruppen ansprechen: Patient:innen, die eine konkrete Frage recherchieren, und Ärzt:innen, die über Newsletter und Fachwidgets mit dem Thema in Kontakt kommen.
[Redaktionshinweis: An dieser Stelle wird nach Referenzfreigabe ein realer Fall mit Kundennamen, Laufzeit und Reporting-Auszug eingesetzt. Bis dahin bleibt das Rechenmodell anonymisiert.]
Welche Gesundheitsthemen eignen sich für eine Themenpartnerschaft?
Es eignen sich Gesundheitsthemen, die hohes Suchinteresse haben, erklärungsbedürftig sind und in denen die Marke eine Substanz, ein Verfahren oder eine Diagnostik mit belastbarer Studienlage einbringt. Dieselbe MOOCI-Analyse der zwölf nachfragestärksten Longevity-Themen zeigt, welche Gebiete dafür interessant sein können: Bei acht der zwölf Themen steht keine einzige Praxis unter den ersten zehn Suchergebnissen. Das Feld wird dort überwiegend von Portalen, Magazinen, Shops und Behördenseiten besetzt.
Auf MOOCI sind derzeit 340 Longevity-relevante Inhalte live, davon 275 Inhaltsseiten und 65 Magazinbeiträge. Vitamininfusionen, Skin Longevity, Schlaf, Darmgesundheit und Regulationsmedizin haben eigene Hubs. Für Marken aus der Dermokosmetik ist die Verbindung von Ästhetik und Prävention besonders interessant, weil nach einer MOOCI-Auswertung von 1.860 Praxis-Websites aus dem Jahr 2026 nur 19,0 Prozent der Dermatolog:innen und 11,4 Prozent der Plastischen Chirurg:innen Longevity oder Prävention auf ihrer Website nachweisen.
Weniger geeignet sind Themen, die ausschließlich produktbezogen angelegt sind oder therapeutische Krankheitsversprechen für Nahrungsergänzungsmittel voraussetzen. Die Health-Claims-Verordnung erlaubt nicht beliebige gesundheitsbezogene Aussagen. Insbesondere darf ein Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel nicht damit beworben werden, eine Krankheit zu behandeln oder zu heilen. Ein Ratgeber über Darmgesundheit kann deshalb beispielsweise erklären, wie das Mikrobiom eingeordnet wird und wann eine ärztliche Abklärung sinnvoll ist, ohne daraus ein therapeutisches Versprechen für ein bestimmtes Präparat abzuleiten.
Was enthält das Reporting einer Themenpartnerschaft?
Das Reporting enthält Reichweite, Traffic und Verweildauer je Seite des Themengebiets sowie die ausgehenden Klicks auf gekennzeichnete Partnerflächen.
Konkret umfasst der Bericht Seitenaufrufe und Unique User des Hubs, der Subthemen, des Ratgebers und des Magazinbeitrags im Zeitverlauf sowie die Verweildauer je Seite. MOOCI misst außerdem ausgehende Klicks auf Termin- und Website-Links je Profil. So lässt sich nachvollziehen, wie häufig Nutzer:innen von den beteiligten Inhalten zu Profilen, Praxen oder weiterführenden Angeboten wechseln.
Was das Reporting nicht enthält, sind Umsatz- oder Conversion-Zahlen der Marke. Diese liegen in Ihren Systemen. Definieren Sie deshalb vor dem Livegang eigene Landingpages oder Tracking-Parameter für die gekennzeichneten Partnerflächen, damit Sie den Weg vom Portal in Ihre eigenen Kanäle nachvollziehen können.
Welche rechtlichen Leitplanken gelten in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Grundsätzlich müssen bezahlte Partnerschaften transparent erkennbar sein, Gesundheitsaussagen dürfen nicht irreführen und die fachliche Unabhängigkeit beteiligter Ärzt:innen darf durch Vergütungen oder andere Vorteile nicht beeinträchtigt werden. Welche konkreten Regeln gelten, hängt zusätzlich von Land, Produkt und Format ab.
Deutschland
In Deutschland verbietet § 3 HWG irreführende Werbung im Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes. § 11 enthält besondere Beschränkungen für Publikumswerbung und untersagt unter anderem vergleichende Vorher-Nachher-Darstellungen bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit. Die Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation ergibt sich unter anderem aus § 5a Abs. 4 UWG und § 6 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Für beteiligte Ärzt:innen sind zusätzlich die Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammer maßgeblich. § 27 der Musterberufsordnung bildet dafür den berufsrechtlichen Rahmen für ärztliche Werbung. Vergütungen für tatsächliche redaktionelle oder fachliche Leistungen müssen von einer Vergütung für Zuweisungen, Verordnungen oder Produktnennungen getrennt bleiben.
Österreich
In Österreich regelt § 53 ÄrzteG unter anderem die Grenzen ärztlicher Information und Vergütungen für Patient:innenzuweisungen. Die Werberichtlinie der Österreichischen Ärztekammer konkretisiert die zulässige ärztliche Information. Für entgeltliche Veröffentlichungen gilt seit Mai 2026 § 26 Mediengesetz: Sie müssen grundsätzlich als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet werden, sofern die Entgeltlichkeit nicht bereits zweifelsfrei aus Gestaltung oder Anordnung hervorgeht.
Schweiz
In der Schweiz gelten für ärztliche Information unter anderem Art. 20 der Standesordnung FMH sowie die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Für Arzneimittel und Medizinprodukte bestehen heilmittelrechtliche Werberegeln, daneben setzt das UWG Grenzen gegen irreführende und unlautere kommerzielle Kommunikation. Redaktionelle Inhalte und bezahlte Werbung sollten auch hier klar voneinander getrennt bleiben.
Für Nahrungsergänzungsmittel gilt in der Europäischen Union die Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Gesundheitsbezogene Angaben müssen die Voraussetzungen der Verordnung erfüllen und, soweit erforderlich, zugelassen sein. Auch Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos unterliegen einem eigenen Zulassungsregime. Ein Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel darf dagegen nicht mit der Behandlung oder Heilung einer Krankheit beworben werden. Ein Ratgeber über Darmgesundheit kann deshalb erklären, was das Mikrobiom ist und wann eine ärztliche Abklärung sinnvoll sein kann, ohne einem bestimmten Präparat eine therapeutische Wirkung zuzuschreiben.
Was bringt eine Themenpartnerschaft auf MOOCI zusätzlich zur eigenen Kampagne?
Eine Themenpartnerschaft auf MOOCI verbindet zwei Zielgruppen in einem Themenumfeld, die Hersteller in anderen Kanälen häufig getrennt ansprechen. Patient:innenkommunikation und Fachkreis-Kommunikation können damit innerhalb desselben Themengebiets zusammenspielen.
Zwei Zielgruppen in einem Themenumfeld
Auf der einen Seite stehen nach aktuellen MOOCI-Mediadaten rund 890.000 Besuche pro Monat von Menschen, die Gesundheitsinformationen recherchieren. Auf der anderen Seite stehen mehr als 8.000 Arztprofile und ein Fachkreis-Newsletter mit mehr als 10.000 Empfänger:innen.
Für Hersteller entsteht damit die Möglichkeit, ein Thema sowohl im Informationsprozess von Patient:innen als auch in der Kommunikation mit Ärzt:innen sichtbar zu machen.
Inhalte wirken länger als eine einzelne Platzierung
Der zweite Unterschied ist die Dauer. Eine zeitlich begrenzte Anzeige endet mit der gebuchten Laufzeit. Ein Ratgeber kann darüber hinaus online verfügbar und über Suchmaschinen oder andere Zugangswege auffindbar bleiben.
Rankings, Indexierung und die Aufnahme in KI-Übersichten lassen sich jedoch nicht garantieren. Der MOOCI-Leitsatz dazu lautet: „Die eigene Seite entscheidet die Wahl, das Portal entscheidet, wer zur Wahl steht.“
Governance trennt Partnerschaft und organische Suche
Der dritte Unterschied liegt in der Governance. MOOCI bewertet keine Ärzt:innen und verkauft keine organischen Rankings. Suchergebnisse sind nicht käuflich. Premium-Profile sind gekennzeichnet und erhalten zusätzliche thematisch passende Platzierungen. Industriepartner erscheinen im Rahmen einer kommerziellen Partnerschaft gekennzeichnet im jeweiligen Themenumfeld.
Die afgis-Zertifizierung ist nach aktuellem internen Stand beantragt.
Welches Themengebiet passt zu Ihrer Marke?
Wenn Sie ein Themengebiet für Ihre Marke prüfen möchten, fragen Sie die Mediadaten an und besprechen Sie mit der Redaktion, welches Themenpaket zu Ihrem Portfolio passt und welche inhaltliche Lücke im Bestand derzeit offen ist.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Prüfung konkreter Kooperationsverträge, Vergütungsmodelle und Kennzeichnungen empfehlen wir die Abstimmung mit einer auf Medizin- und Medienrecht spezialisierten Kanzlei.
Quellen
Heilmittelwerbegesetz (HWG), insbesondere § 3 und § 11
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 5a
Ärztegesetz 1998 (Österreich), § 53 Werbebeschränkung und Provisionsverbot
Mediengesetz (Österreich), § 26 Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen
FMH: Standesordnung, insbesondere Art. 20
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
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Häufige Fragen
Dieser Beitrag wurde von der internen MOOCI-Redaktion erstellt, inhaltlich geprüft und freigegeben. Bei der Recherche und Aufbereitung setzen wir auch KI-gestützte Werkzeuge ein; jeder Text wird vor der Veröffentlichung von unserer Redaktion fachlich gegengelesen. Die redaktionelle Verantwortung trägt Nadja Sukalia, Content Managerin bei MOOCI. Die medizinische Prüfung erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte aus unserem Fachnetzwerk.
