Patient:innen gewinnen Ärzt:innen, indem sie an den drei Stellen sichtbar sind, an denen gesucht wird: beim Thema, bei der Person und beim Ort. Ein Patient ist nach einem MOOCI-Modell aus Preismedianen (2026) rund 2.014 € pro Jahr wert, weshalb sich jeder Sichtbarkeitsweg schon bei ein bis zwei Patient:innen rechnet.
Die meisten Ratgeber zur Patientengewinnung zählen Maßnahmen auf: Website, Google-Unternehmensprofil, Bewertungen, Social Media, Anzeigen. Was fehlt, ist die Rechnung dahinter. Wie viel darf Sichtbarkeit kosten, wenn ein einzelner Patient einen bestimmten Betrag im Jahr bringt? Und an welcher Stelle des Suchwegs entscheidet sich, ob Ihre Praxis überhaupt in die engere Wahl kommt? Dieser Beitrag beantwortet beide Fragen mit Zahlen aus einer MOOCI-Auswertung von 1.860 Praxis-Websites, 11.757 Unterseiten und den Suchergebnissen in 30 Städten in Deutschland, Österreich und der Schweiz (2026). Er richtet sich an niedergelassene Ärzte und Ärztinnen sowie an Arztpraxen, die ihre Strategie zur Patientenakquise auf eine belastbare Grundlage stellen wollen.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Patient ist nach dem MOOCI-Modell rund 2.014 € pro Jahr wert, weshalb sich fast jeder Sichtbarkeitsweg bereits bei ein bis zwei gewonnenen Patient:innen amortisiert. Patient:innen suchen in einem Trichter, der bei Themen beginnt und erst am Ende bei „Arzt plus Stadt“ ankommt, wo Praxis-Websites 89 % der Top-3-Treffer stellen.
Website, Google-Unternehmensprofil, Verzeichnisse, Fachportal und Empfehlung leisten jeweils etwas anderes und ersetzen sich nicht gegenseitig. Sachliche Information ist in DE, AT und CH erlaubt, anpreisende Werbung, Bewertungskauf und Provisionen für Zuweisungen sind es nicht.
Was ist ein Patient für eine Praxis wirtschaftlich wert?
Ein Patient ist nach dem MOOCI-Modell rund 2.014 € pro Jahr wert, und zwar bei etwa zwei Stunden Arztzeit. Das Modell rechnet ausschließlich mit Medianen aus den Preisangaben der untersuchten Praxis-Websites: Erstberatung 182 €, Labor-Panel 256 €, Infusion 180 €, dazu ein Longevity-Paket mit 450 € als typischer Jahresleistung. Nur 14 % der Anbieter nennen überhaupt Preise, die Mediane stammen also aus einer kleinen, aber realen Stichprobe.
Wichtig ist, was dieses Modell nicht ist. Es ist keine Prognose für Ihre Praxis, keine Umsatzzusage und kein Durchschnitt über alle Fachgebiete. Es ist eine Rechenhilfe, mit der Sie zwei Fragen beantworten können: Wie viel darf ein Sichtbarkeitsweg im Jahr kosten, und wie viele zusätzliche Patient:innen muss er bringen, damit er sich trägt? Dieselbe Auswertung führt ein Rechenbeispiel mit drei zusätzlichen Patient:innen pro Monat auf, das auf etwa 72.000 € im Jahr kommt, und kennzeichnet auch dieses ausdrücklich als „keine Prognose“.
Für Kassenpraxen in Deutschland und Vertragsordinationen in Österreich gilt die Rechnung nur eingeschränkt, weil Budget und Fallwert die Erlöse deckeln. Für Privatpraxen, Wahlärzt:innen, Privatpatienten und Selbstzahler sowie alle Praxen, die Prävention, ästhetische Medizin oder Longevity-Leistungen nach GOÄ oder als Privathonorar abrechnen, ist sie unmittelbar anwendbar. Der Patientenwert steigt zudem mit der Bindungsdauer. Wer eine Patientin über drei Jahre begleitet, verdreifacht den Wert der ersten Kontaktaufnahme, ohne einen einzigen weiteren Sichtbarkeitseuro auszugeben.
Wie suchen Patient:innen heute nach einer Ärztin oder einem Arzt?
Patient:innen suchen in einem Trichter, der bei einem Thema beginnt und erst am Ende bei „Arzt plus Stadt“ ankommt. MOOCI hat diesen Trichter für den Bereich Longevity vermessen, das Muster gilt aber für fast jede Selbstzahlerleistung, von der Hautkrebsvorsorge bis zur Faltenbehandlung.
Am oberen Ende stehen die Themen. Die zwölf nachfragestärksten Longevity-Themen kommen zusammen auf 543.600 Suchen pro Monat in Google Deutschland. Bei diesen Suchen stellen Praxis-Websites 12,2 % der Treffer, volumengewichtet nur 1,3 %. Bei acht von zwölf Themen steht keine einzige Praxis in den Top 10. Die Ergebnisse gehören Portalen und Magazinen mit 39,8 %, Shops mit 22,4 % sowie Wissenschaft, Behörden und Kassen mit 20,4 %. Bei neun von zwölf Themen zeigt Google zusätzlich eine KI-Übersicht.
Am unteren Ende steht die Suche nach „Longevity Arzt“ plus Stadtname. Hier dreht sich das Bild: In 30 Städten mit 286 Treffern stellen Praxis-Websites 79,7 % der Ergebnisse, in den Top 3 sogar 89 %. Verzeichnisse kommen auf 8 %, Arztsuchen auf 2,4 %, in 16 von 30 Städten taucht gar kein Verzeichnis auf. In Österreich liegt der Anteil der Praxis-Websites bei 87,5 %.
Für die Patientengewinnung heißt das: Themensuchen erreichen Hunderttausende, gewinnen Sie aber nicht mit der eigenen Website. Die Ortssuche gewinnen Sie sehr wohl mit der eigenen Website, sie bringt Ihnen aber nur wenige hundert Suchen pro Monat und Stadt. Wer nur am Ende des Trichters sichtbar ist, bekommt jene Patient:innen, die ihre Entscheidung schon fast getroffen haben. Wer auch am Anfang vorkommt, wird Teil der Entscheidung. Der Leitsatz dieser Auswertung fasst es zusammen: Die eigene Seite entscheidet die Wahl, das Portal entscheidet, wer zur Wahl steht.
Welche Sichtbarkeitswege gibt es für Ärzt:innen und was leistet jeder davon?
Es gibt fünf Sichtbarkeitswege, die sich in Reichweite, Aufwand und Position im Trichter unterscheiden und die einander nicht ersetzen. Die folgende Übersicht ordnet sie ein.
| Sichtbarkeitsweg | Wo im Trichter | Was er leistet | Was er nicht leistet |
|---|---|---|---|
| Eigene Website | Ortssuche, Entscheidung | Gewinnt „Arzt + Stadt“, 89 % der Top 3, wird von KI-Übersichten zitiert (77,8 % der Zitate) | Kommt bei Themensuchen fast nie vor (1,3 % volumengewichtet) |
| Google-Unternehmensprofil | Ortssuche, Karte | Pflichtbasis für lokale Auffindbarkeit, Öffnungszeiten, Bewertungen, Terminlink | Erklärt keine Leistung, transportiert keine Expertise |
| Verzeichnisse und Bewertungsportale | Ortssuche, Vergleich | Zweitmeinung für Patient:innen, Bewertungssammlung | Nur 8 % der Treffer bei „Arzt + Stadt“, in 16 von 30 Städten gar nicht sichtbar, ohne Text nicht KI-zitierfähig |
| Fachportal mit Inhalten | Themensuche, Vorauswahl | Erreicht Patient:innen, bevor sie eine Praxis suchen, 13 % der KI-Zitate, das 2,5-Fache des organischen Gewichts | Ersetzt die Praxis-Website bei der Ortssuche nicht |
| Empfehlung | Vor jeder Suche | Höchstes Vertrauen (Ärzt:in 90 %, Influencer 4 % laut DAK/Forsa) | Nicht steuerbar, wird online fast immer nachgeprüft |
Die eigene Website ist die digitale Visitenkarte der Arztpraxis und der Ort, an dem sich Patient:innen entscheiden. Sie muss die Leistungen benennen, die Sie tatsächlich anbieten, mit eigener Unterseite und sachlichen Informationen je Leistung. Die MOOCI-Auswertung zeigt, wie groß hier die Lücke ist: Von den führenden Anbietern haben nur 28 % eine eigene Longevity-Seite, und 88 % davon erst seit 2024. In der Verbandspopulation weisen 83 % der Praxen ein Signal vor 2021 auf, aber nur 3,4 % haben eine eigene Themenseite. Die Medizin ist da, die Benennung fehlt. MOOCI nennt das „Substanz ohne Benennung“.
Das Google-Unternehmensprofil ist die Grundausstattung. Es kostet nichts außer Pflege und entscheidet, ob Ihre Praxis in der Kartenansicht erscheint. Vollständige Leistungen, aktuelle Öffnungszeiten, ein funktionierender Terminlink und ein regelmäßiger Blick auf die Bewertungen genügen.
Verzeichnisse und Bewertungsportale wie jameda, Doctolib, DocFinder oder die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung sind für Patient:innen eine Zweitmeinung, nicht der Ausgangspunkt. Ein reines Profil mit Adresse und Sternen ist im Suchergebnis kaum präsent; die Messung in 30 Städten fand unter 54 zuordenbaren KI-Zitaten genau eines aus einer Arztsuche.
Ein Fachportal mit redaktionellen Inhalten arbeitet am oberen Ende des Trichters. Es beantwortet die Themenfrage, die Patient:innen zuerst stellen, und verweist von dort auf die Ärzt:innen, die das Thema tatsächlich behandeln. Wer dort als Autor:in eines Fachbeitrags erscheint, ist am Anfang der Entscheidung präsent, nicht erst am Ende.
Die Empfehlung bleibt der stärkste Weg, sie ist aber kein Kanal, den Sie bespielen können. Laut der DAK/Forsa-Befragung vom August 2026 mit 1.043 Befragten vertrauen 90 % ihrer Ärztin oder ihrem Arzt, Influencern nur 4 %. Empfehlungen führen heute fast immer zu einer Namenssuche. Ist die Website dann veraltet oder nennt das Profil keine Leistungen, verpufft die Empfehlung.
Wie berechnet man, ob sich ein Sichtbarkeitsweg rechnet?
Ein Sichtbarkeitsweg rechnet sich, wenn er im Jahr mindestens so viele Patient:innen bringt, wie sein Jahrespreis geteilt durch den Patientenwert ergibt. Mit dem Modellwert von 2.014 € lässt sich das für jeden Weg in einer Zeile beantworten.
Ein Weg, der 700 € im Jahr kostet, trägt sich ab dem ersten Patienten. Ein Weg, der 1.300 € kostet, ab dem ersten Patienten mit Folgebehandlung oder ab dem zweiten Patienten. Die MOOCI-Auswertung kommt für die drei betrachteten kostenpflichtigen Sichtbarkeitswege zu dem Ergebnis, dass jeder davon bei höchstens zwei Patient:innen pro Jahr amortisiert ist. Eine Agentur für Suchmaschinenwerbung, die 1.500 € im Monat kostet, muss dagegen neun Patient:innen im Jahr bringen, und zwar zusätzlich zu dem, was ohne sie gekommen wäre.
Diese Rechnung hat zwei Voraussetzungen. Erstens müssen Sie messen können, woher ein Patient kam. Fragen Sie es beim ersten Termin ab oder nutzen Sie Kanäle, die Klicks je Profil ausweisen. Zweitens müssen Sie den Patientenwert Ihrer Praxis selbst ermitteln, mit Ihren Honoraren und Ihrer Wiederkehrquote. Der Modellwert ist ein Anker, nicht Ihre Zahl.
Ein häufiger Fehler im Marketing ist es, teure Kanäle nach Reichweite zu bewerten. Ein Beispiel: Eine Anzeige mit 10.000 Einblendungen bringt nichts, wenn niemand aus der Zielgruppe in Ihrer Stadt darunter ist. Ein Fachbeitrag, den im Monat 300 Menschen lesen, die sich gerade für genau Ihre Leistung interessieren, ist wertvoller. Bei der Patientengewinnung zählt die Passung, nicht die Zahl, und eine Strategie, die gezielt auf Ihre Leistungen zugeschnitten ist.
Was ist Ärzt:innen bei der Patientengewinnung rechtlich erlaubt?
Sachliche Information über Person, Qualifikation und Leistungsspektrum ist Ärzt:innen in Deutschland, Österreich und der Schweiz erlaubt, anpreisende, irreführende und vergleichende Werbung ist verboten. Das Werberecht bremst die seriöse Patientenakquise nicht, es begrenzt nur bestimmte Formen.
In Deutschland regelt § 27 der Musterberufsordnung (MBO-Ä), dass sachliche berufsbezogene Information zulässig ist, während anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung untersagt bleibt. Das Heilmittelwerbegesetz ergänzt das um § 3 (Irreführungsverbot) und § 11, der unter anderem Vorher-Nachher-Darstellungen bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen verbietet. § 31 MBO-Ä untersagt Zuweisungen gegen Entgelt, also Provisionen für vermittelte Patient:innen. § 630c BGB verpflichtet zur wirtschaftlichen Aufklärung, sobald Kosten nicht von der Kasse übernommen werden.
In Österreich fasst § 53 Ärztegesetz die Werbebeschränkung und das Provisionsverbot zusammen, konkretisiert durch die Werberichtlinie der Österreichischen Ärztekammer. Ein Verzeichniseintrag oder ein Fachbeitrag mit sachlicher Information ist zulässig, eine Vergütung je vermitteltem Patienten nicht. In der Schweiz gilt Art. 20 der FMH-Standesordnung mit demselben Kern: Information ja, Anpreisung nein, dazu das Heilmittelgesetz für alle produktbezogenen Aussagen.
Für die fünf Sichtbarkeitswege bedeutet das: Website, Unternehmensprofil, Verzeichniseintrag und Fachbeitrag sind in allen drei Ländern unproblematisch, solange die Inhalte sachlich bleiben und keine Heilversprechen enthalten. Kritisch werden gekaufte oder gefälschte Bewertungen, Vorher-Nachher-Bilder bei operativen Eingriffen, Rabattaktionen für medizinische Leistungen und jede Form von Provision für Zuweisungen. Portale, die pro vermitteltem Termin abrechnen, sollten Sie in Österreich mit Blick auf § 53 ÄrzteG besonders prüfen. Eine ausführliche Darstellung des Werberechts finden Sie im Beitrag zur Frage, welche Werbung Ärzt:innen erlaubt ist.
Stand: 2026. Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie konkrete Maßnahmen mit Ihrer Ärztekammer oder einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei.
Was sagen die Ratgeber von Terminplattformen und Bewertungsportalen nicht?
Die Ratgeber von Terminplattformen und Bewertungsportalen beschreiben Maßnahmen, aber nicht den Trichter, nicht den Patientenwert und nicht die eigene Rolle in der Rechnung. Wer die Top-10-Ergebnisse zu „Patienten gewinnen Arzt“ liest, findet dieselbe Liste in unterschiedlicher Länge: Unternehmensprofil optimieren, Bewertungen einholen, Online-Terminbuchung anbieten, Social Media nutzen, Anzeigen schalten.
Drei Dinge fehlen in diesen Texten. Erstens die Position im Trichter: Eine Terminplattform arbeitet am Ende der Entscheidung, sie erreicht Patient:innen, die bereits wissen, was sie brauchen. Über den Anfang der Suche, die Themenfrage, sagen diese Ratgeber nichts, weil die Plattform dort nicht vorkommt. Zweitens die Rechnung: Kein Ratgeber einer Plattform beziffert, was ein Patient wert ist und ab wie vielen Patient:innen sich die eigene Gebühr trägt. Drittens die Frage der Datenhoheit: Wer Terminbuchung, Bewertungen und Patientenkommunikation über eine einzige Plattform abwickelt, hat seine Sichtbarkeit an einen Anbieter gebunden, dessen Ranking-Logik er nicht kennt.
Das ist keine Kritik an den Plattformen. Online-Terminbuchung ist Standard, ein gepflegtes Bewertungsprofil Grundausstattung. Nur sollten Sie diese Werkzeuge als das Ende des Trichters einordnen, nicht als Anfang. Praxen, die beim Thema unsichtbar sind, konkurrieren am Ende nur noch über Verfügbarkeit und Sterne.
Was bringt ein Fachportal zusätzlich zur eigenen Website?
Ein Fachportal mit redaktionellen Inhalten bringt Ärzt:innen dort Sichtbarkeit, wo die eigene Website nicht hinkommt: bei der Themensuche am Anfang des Trichters und in den KI-Übersichten. MOOCI arbeitet mit 683 redaktionellen Fachinhalten, davon 340 mit Longevity-Bezug, und erreicht damit 890.000 Besuche und 620.000 Unique User im Monat bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 4,35 Minuten. Diese Reichweite entsteht bei den Themensuchen, für die Praxis-Websites nur 1,3 % der Treffer stellen.
Von diesen Inhalten führt der Weg zu den 7.500 Arztprofilen im Verzeichnis und zu den derzeit 66 Ärzt:innen, die dort Longevity-Leistungen nachweisen. Ein Profil ohne Text bleibt auch auf einem Portal ein Eintrag am Ende des Trichters. Den Unterschied macht die Autorschaft: Wer als Ärzt:in einen Fachbeitrag zu einer eigenen Leistung verantwortet, erscheint bei der Themensuche mit Namen und wird von KI-Übersichten zitiert. In der Messung in 30 Städten entfielen 13 % der Zitate auf inhaltsführende Fachportale, das 2,5-Fache ihres organischen Gewichts, während klassische Arztsuchen auf ein einziges Zitat kamen.
Die Premium-Mitgliedschaft bei MOOCI erweitert das Grundprofil um die vollständige Leistungsdarstellung, Kontakt- und Terminwege sowie zusätzliche Platzierungen in den Fachwidgets der thematisch passenden Seiten. Die Autorschaft ergänzt das um eigene Fachbeiträge mit Autorenbox und Verlinkung zum Profil. Suchergebnisse sind nicht käuflich; Premium-Profile sind gekennzeichnet und erhalten zusätzliche Platzierungen. Jeder Termin- und Website-Klick wird je Profil gezählt, sodass Sie die Amortisationsrechnung aus dem vorigen Abschnitt mit echten Zahlen führen können.
Wenn Sie prüfen möchten, wie Ihre Praxis bei Themen- und Ortssuche derzeit sichtbar ist, beanspruchen Sie Ihr Profil auf MOOCI kostenlos und lassen Sie sich die Optionen Premium-Mitgliedschaft und Autorschaft für Ihr Leistungsspektrum erläutern.
Quellen
Bundesärztekammer, (Muster-)Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte, § 27 und § 31: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/recht/berufsrecht/muster-berufsordnung
Heilmittelwerbegesetz (HWG), § 3 und § 11: https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/
Bürgerliches Gesetzbuch, § 630c (Informationspflichten): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630c.html
Ärztegesetz 1998 (Österreich), § 53: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011138
Österreichische Ärztekammer, Werberichtlinie: https://www.aerztekammer.at/
FMH Standesordnung, Art. 20: https://www.fmh.ch/ueber-die-fmh/statuten-reglemente.cfm
DAK-Gesundheit / Forsa, Befragung zu Longevity und Vorsorge, August 2026: https://www.dak.de/
Deutsches Ärzteblatt, Marketing für niedergelassene Ärzte: https://www.aerzteblatt.de/archiv/marketing-fuer-niedergelassene-aerzte-patienten-identifizieren-gewinnen-und-binden-bb1b9a12-b044-4b98-8c5e-9b5f8404e77b
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