Eine Longevity-Untersuchung kostet im DACH-Raum je nach Leistungsumfang zwischen rund 180 € für eine Erstberatung und 450 € für ein Longevity-Paket, wobei Praxen intern mit 1.000 bis 1.500 € pro Paket kalkulieren; nur 14 % der 371 aktiven Anbieter nennen diese Preise überhaupt auf ihrer Website.
Wer heute „longevity untersuchung kosten“ googelt, findet fast ausschließlich Preisseiten einzelner Anbieter: Check-up-Programme in drei Stufen, Labor-Panels mit 80 und mehr Biomarkern, Selbsttests für das biologische Alter per Wangenabstrich. Was in diesen Ergebnissen fehlt, ist die Marktsicht. Welche Preise sind im Feld üblich, wie setzt sich ein Paketpreis zusammen, was lässt sich nach GOÄ abrechnen und was bedeutet die Preisstruktur für Labore und Hersteller, die Praxen beliefern wollen? Dieser Beitrag beantwortet diese Fragen mit den Preisdaten einer MOOCI-Auswertung von 371 Longevity-Anbietern (2026). Grundlage sind 1.860 Praxis-Websites mit 11.757 Seiten, aus denen 371 aktive Longevity-Anbieter identifiziert wurden. Patient:innen, die wissen wollen, was ein Gesundheitscheck kostet, dürfen mitlesen. Der Text erklärt jedoch, wie Preise entstehen, nicht, wo man buchen kann.
Das Wichtigste in Kürze
Nur 14 % der 371 aktiven Longevity-Anbieter nennen auf ihrer Website Preise, die Mediane liegen zwischen 180 € und 450 € pro Leistung. Ein Longevity-Paket wird in der Praxis-Ökonomie mit 1.000 bis 1.500 € kalkuliert, zusammengesetzt aus Labor, Arztzeit, Auswertung und Verlaufsbetreuung.
In Deutschland laufen Longevity-Leistungen über die GOÄ mit Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 oder abweichender Vereinbarung nach § 2, in Österreich über das Wahlarzthonorar, in der Schweiz außerhalb der Grundversicherung. Ein Longevity-Patient bringt im Modell aus Medianen rund 2.014 € pro Jahr bei etwa zwei Stunden Arztzeit, ausdrücklich keine Prognose.
Welche Preise nennen Longevity-Praxen im DACH-Raum tatsächlich?
Die Mediane der öffentlich genannten Preise liegen bei 182 € für die Erstberatung, 180 € für eine Infusion, 256 € für ein Labor-Panel und 450 € für ein Longevity-Paket. Diese Werte stammen aus den Websites der 371 aktiven Anbieter, die dieselbe Auswertung in drei Populationen erfasst hat: dem MOOCI-Datensatz mit 762 Praxis-Websites, dem Mitgliederverzeichnis der GSAAM (724 erreichbare Websites) und einer verbandsunabhängigen Kontrollgruppe aus 401 Praxen in 15 Großstädten.
| Leistung | Median (genannter Preis) |
|---|---|
| Erstberatung | 182 € |
| Infusion (Vitalstoffe, Mikronährstoffe) | 180 € |
| Labor-Panel (erweitertes Blutbild, Biomarker) | 256 € |
| Hormontherapie | 300 € |
| NAD+ | 350 € |
| Peptide | 390 € |
| Longevity-Paket | 450 € |
Die wichtigste Zahl steht nicht in der Tabelle: Nur 14 % der Anbieter nennen überhaupt Preise. Die Mediane bilden also die transparente Minderheit ab, und es ist plausibel, dass Praxen mit besonders hochpreisigen Programmen ihre Preise eher im Gespräch als auf der Website nennen. Für die Einordnung heißt das: Die Tabelle zeigt, was eine Patientin bei einer Suche nach Kosten sieht, nicht den vollständigen Markt. Auffällig ist zudem die Spreizung zwischen dem Labor-Panel mit 256 € und den Substanztherapien wie Peptiden mit 390 € oder NAD+ mit 350 €. Diagnostik ist in der Wahrnehmung der Anbieter offenbar der Einstieg, Therapie das Geschäft.
Wie viel kostet ein kompletter Gesundheitscheck?
Ein kompletter Gesundheitscheck im Sinne der Longevity-Medizin kostet als Paket im Median 450 €, während einzelne Anbieter-Programme mit Bildgebung und Spezialdiagnostik deutlich darüber liegen. Die Frage, was ein Ganzkörper-Check kostet, lässt sich nur beantworten, wenn man den Leistungsumfang in Stufen zerlegt.
Die erste Stufe ist die Labordiagnostik. Ein Standard-Blutbild deckt ein bis zwei Dutzend Werte ab, ein Longevity-Labor-Panel erweitert das um Marker für Stoffwechsel, Entzündung, Lipide wie ApoB und Lipoprotein(a), Hormone und Mikronährstoffe. Der Median von 256 € beschreibt diese Stufe. Die zweite Stufe ist die ärztliche Zeit: Anamnese, Auswertung der Werte, Beratung und ein Plan mit konkreten Empfehlungen. Hier liegt der Median der Erstberatung bei 182 €. Die dritte Stufe umfasst Spezialdiagnostik wie die Bestimmung des biologischen Alters über epigenetische Uhren oder die Telomerlänge, Bildgebung, Leistungsdiagnostik wie VO2max und Körperzusammensetzung. Für diese Stufe nennt kaum ein Anbieter Einzelpreise, sie ist der Grund, warum Programme vierstellig werden.
Für Patient:innen ergibt sich daraus eine einfache Regel: Der Preis eines Longevity-Checks hängt davon ab, wie viele Biomarker gemessen werden, ob Bildgebung enthalten ist und wie viele Stunden ärztliche Auswertung enthalten sind. Für Praxen ergibt sich die Gegenfrage: Welche Stufe kalkuliere ich als Einstieg, und welche als Verlaufsbetreuung?
Wie kalkuliert eine Praxis ein Longevity-Paket?
Eine Praxis kalkuliert ein Longevity-Paket in der Regel mit 1.000 bis 1.500 €, zusammengesetzt aus Labor, Arztzeit, Auswertung und Verlaufsterminen. Diese Spanne stammt aus der Praxis-Ökonomie, die dem MOOCI-Strategiepapier zugrunde liegt, und sie liegt deutlich über dem Median der öffentlich genannten Paketpreise von 450 €. Der Unterschied erklärt sich aus dem Leistungsumfang: Der Median beschreibt oft ein Einstiegspaket mit Labor und einem Gespräch, die Kalkulation ein Jahresprogramm mit mehreren Terminen.
Die Kostenblöcke eines Pakets lassen sich sauber trennen. Der erste Block ist der Laboreinkauf: Ein erweitertes Panel wird beim Labor eingekauft und mit Aufschlag oder als durchlaufender Posten weitergegeben. Der zweite Block ist die Arztzeit, der eigentliche Engpass jeder Praxis. Das Modell der MOOCI-Auswertung geht von etwa zwei Stunden Arztzeit pro Patient:in und Jahr aus. Der dritte Block ist die Auswertung und Dokumentation, die je nach Software teilweise delegierbar ist. Der vierte Block sind Zusatzleistungen mit eigenem Preis: Eine Infusion wird in der Praxis-Ökonomie mit rund 250 € angesetzt, ein Intervall-Hypoxie-Hyperoxie-Training (IHHT) mit 350 € pro Monat oder 120 € pro Behandlung.
Aus diesen Blöcken folgt die Kalkulationslogik. Ein Paket ist wirtschaftlich, wenn die Arztzeit angemessen vergütet ist und Labor sowie Geräteleistungen nicht quersubventioniert werden. Praxen, die ausschließlich über das Labor-Panel argumentieren, konkurrieren mit Selbsttests und Direktanbietern, die denselben Test ohne ärztliche Auswertung deutlich günstiger anbieten. Praxen, die die Auswertung, die Indikationsstellung und die Verlaufskontrolle in den Mittelpunkt stellen, verkaufen das, was ein Selbsttest nicht liefern kann: die ärztliche Einordnung der Werte und die Entscheidung, was daraus folgt.
Wie rechnet man Longevity-Leistungen nach GOÄ ab?
In Deutschland werden Longevity-Leistungen als Selbstzahlerleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, wobei nicht gelistete Leistungen über die Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ und individuelle Honorare über eine abweichende Vereinbarung nach § 2 GOÄ erfasst werden. Die GOÄ kennt keine Ziffer für „Longevity-Check“, sie kennt Beratung, Untersuchung, Laborleistungen und Infusionen. Ein Paket wird deshalb in seine Bestandteile zerlegt und über die passenden Ziffern abgerechnet.
Drei Regeln bestimmen die Kalkulation. Erstens § 1 Abs. 2 GOÄ: Der Arzt darf nur Leistungen berechnen, die medizinisch notwendig sind oder die auf Verlangen der Patientin erbracht werden. Longevity-Leistungen fallen häufig in die zweite Kategorie, die Verlangensleistung, die schriftlich dokumentiert sein sollte. Zweitens § 6 Abs. 2 GOÄ: Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis stehen, werden analog zu einer gleichwertigen Leistung berechnet, was etwa bei neueren Diagnostikverfahren relevant ist. Drittens § 2 GOÄ: Praxis und Patient:in können vor der Leistung schriftlich ein Honorar vereinbaren, das vom Gebührenrahmen abweicht. Für Longevity-Pakete ist das der übliche Weg, um einen Paketpreis rechtssicher darzustellen.
Dazu kommt die wirtschaftliche Aufklärungspflicht nach § 630c BGB: Wenn erkennbar ist, dass die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, muss die Praxis vor der Behandlung schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren. Diese Pflicht ist gleichzeitig ein Argument für transparente Preise auf der Website. Wer die Kosten ohnehin vorab beziffern muss, verliert nichts, wenn er sie öffentlich nennt. Zur Perspektive: Die GOÄ-Novelle wird frühestens 2028 erwartet, bis dahin gilt der bestehende Gebührenrahmen mit Steigerungsfaktoren.
Was gilt für Longevity-Preise in Österreich und der Schweiz?
In Österreich werden Longevity-Leistungen überwiegend von Wahlärzt:innen mit frei gestaltbarem Honorar angeboten, in der Schweiz laufen sie außerhalb der Grundversicherung und werden direkt mit der Patientin abgerechnet. In beiden Ländern ist die Preisgestaltung freier als in Deutschland, dafür ist die Kommunikation der Preise enger gefasst.
In Österreich stehen 11.802 Wahlärzt:innen 8.236 Ärzt:innen mit Kassenvertrag gegenüber (ÖÄK, Stand 31.12.2024). Wahlärzt:innen legen ihr Honorar selbst fest, Longevity-Pakete sind damit ordinationsintern kalkulierbar. Für die Darstellung auf der Website gilt die Werberichtlinie der Österreichischen Ärztekammer: sachliche Information über Leistungen und Preise ist zulässig, marktschreierische oder vergleichende Preiswerbung nicht. § 53 ÄrzteG verbietet zudem Provisionen für die Zuweisung von Patient:innen, was für Kooperationen mit Laboren und Anbietern von Bedeutung ist. Wer als Labor eine Ordination beliefert, darf Konditionen gewähren, aber keine Zuweisungsprovision zahlen.
In der Schweiz sind 22.777 der 42.602 Ärzt:innen im Praxissektor tätig (FMH). Longevity-Leistungen ohne Krankheitsbezug werden nicht von der Grundversicherung übernommen und als Privatleistungen verrechnet. Die Standesordnung der FMH regelt in Art. 20 die Werbung: Information über Leistungen ist zulässig, wenn sie sachlich, wahrheitsgemäß und nicht aufdringlich ist. Das Heilmittelgesetz (HMG) begrenzt zusätzlich, wie Substanzen wie NAD+ oder Peptide beworben werden dürfen. Ein Preis für „NAD+-Infusion“ auf der Praxis-Website ist damit sorgfältiger zu formulieren als ein Preis für „Erstberatung“.
Warum ist Preistransparenz ein Sichtbarkeitsfaktor?
Preistransparenz ist ein Sichtbarkeitsfaktor, weil Preisfragen zu den häufigsten Suchanfragen im Longevity-Segment gehören und nur 14 % der Anbieter sie beantworten. Die SERP zu „longevity untersuchung kosten“ besteht fast ausschließlich aus Anbieter-Seiten, die Preise nennen.
Dazu kommt die KI-Übersicht. Google zeigt für diese Suche eine KI-generierte Antwort über den organischen Treffern, und eine MOOCI-Messung in 30 Städten (September 2026) zeigt, wen solche Übersichten zitieren: Praxis-Websites mit Inhalten stehen für 77,8 % der zuordenbaren Zitate, inhaltsführende Fachportale für 13,0 %, klassische Arztsuchen für ein einziges Zitat. Eine Preisseite, die erklärt, was im Preis enthalten ist und welche Leistungen ärztlich erbracht werden, ist zitierfähig. Ein Preis allein oder ein Profileintrag ohne Text ist es nicht.
Für die Praxis ergibt sich daraus eine einfache Handlungsempfehlung: Preise mit Leistungsbeschreibung nennen, die Stufen erklären und die ärztliche Auswertung als Kern des Angebots benennen. Das ist zugleich die Form, die § 630c BGB ohnehin verlangt und die MBO-Ä § 27 als sachliche Information erlaubt. Anpreisende Formulierungen wie Rabattaktionen oder Vergleiche mit anderen Praxen bleiben außen vor.
Was ist ein Longevity-Patient wirtschaftlich wert?
Ein Longevity-Patient ist im Modell derselben MOOCI-Auswertung rund 2.014 € pro Jahr wert, bei etwa zwei Stunden Arztzeit. Das Modell rechnet mit den Medianen aus der Preistabelle: Erstberatung, Labor-Panel, Verlaufstermine und eine Infusions- oder Substanztherapie über zwölf Monate. Es ist ein Rechenmodell aus öffentlich genannten Preisen und keine Prognose für eine einzelne Praxis.
Die Zahl hat eine praktische Konsequenz für die Sichtbarkeitsplanung. Jeder der drei von MOOCI untersuchten Sichtbarkeitswege, eigene Longevity-Seite, Google-Unternehmensprofil und Präsenz auf einem inhaltsführenden Fachportal, amortisiert sich bei höchstens zwei Patient:innen im Jahr. Das Rechenbeispiel derselben Auswertung mit drei neuen Patient:innen pro Monat ergibt rund 72.000 € Jahresumsatz, ausdrücklich als Modellrechnung und keine Prognose. Was die Zahl für die Kalkulation aussagt: Longevity ist ein Betreuungsmodell mit Wiederkehr, kein Einmalverkauf. Praxen, die nur die Erstberatung kalkulieren, unterschätzen den Wert, Praxen, die den Jahresverlauf kalkulieren, können den Einstieg günstiger gestalten.
Die Nachfrageseite stützt das Modell. In der DAK/Forsa-Befragung vom August 2026 (n = 1.043) kennen 50 % der Befragten den Begriff Longevity, 74 % wollen mehr für ihre Vorsorge tun, und Kosten sind nur für 22 % die Hürde. Das Vertrauen liegt mit 90 % bei Ärzt:innen und mit 4 % bei Influencern. Die Zahlungsbereitschaft ist also vorhanden, die Frage ist, welche Praxis sie in ihrer Stadt sichtbar bedient.
Was bedeuten die Preisdaten für Labore, Hersteller und Anbieter?
Für Labore und Hersteller markieren die Mediane die Preisobergrenze, unter der ihre Leistung in der Praxis kalkuliert werden muss: 256 € für das Labor-Panel, 180 € für eine Infusion, 350 € für NAD+, 390 € für Peptide. Wer als Labor ein Longevity-Panel anbietet, konkurriert mit dem Einkaufspreis, den eine Praxis bei 256 € Endpreis und einem angemessenen Aufschlag tragen kann. Wer als Hersteller von Infusionslösungen oder Vitalstoffen eine Praxis beliefert, muss den Materialanteil so kalkulieren, dass bei 180 € bis 250 € pro Infusion die Arztzeit bezahlt bleibt.
Interessanter als die Preise ist die Struktur des Marktes. Nur 371 von 1.860 untersuchten Praxis-Websites weisen Longevity aktiv nach, und in den ästhetischen Fächern liegt die Durchdringung mit 19,0 % in der Dermatologie und 11,4 % in der Plastischen Chirurgie am unteren Ende. Das ist ein Markt, in dem Anbieter die Praxen nicht nur beliefern, sondern befähigen müssen. Eine Praxis, die ein Labor-Panel einkauft, braucht die Interpretationslogik dazu, eine Praxis, die ein Infusionsprotokoll einführt, braucht die Indikationskriterien und die Dokumentationsvorlagen. Anbieter, die diese Inhalte mitliefern, verkürzen den Weg von der Erstberatung zum Paket.
Und die Nachfrage entsteht nicht in der Praxis. Die zwölf nachfragestärksten Longevity-Themen erzeugen zusammen 543.600 Suchen pro Monat in Deutschland, in den Ergebnissen dazu stehen Praxis-Websites für 12,2 % der Treffer, volumengewichtet für 1,3 %. Portale und Magazine stehen für 39,8 %, Shops für 22,4 %. Ein Hersteller, der wartet, bis Patient:innen in der Praxis nach seinem Produkt fragen, wartet auf einen Trichter, der vorher an anderer Stelle gefüllt wird. Awareness entsteht dort, wo die Themen-Suchen landen, die Preisentscheidung fällt in der Praxis.
Was bringt ein Fachportal zur Preisfrage zusätzlich zur eigenen Website?
Ein Fachportal bringt zur Preisfrage die Reichweite auf der Themenebene, die eine einzelne Praxis-Website nicht erreicht. Der Leitsatz der MOOCI-Auswertung fasst das zusammen: Die eigene Seite entscheidet die Wahl, das Portal entscheidet, wer zur Wahl steht. Bei „Longevity Arzt + Stadt“ gewinnen Praxis-Websites mit 79,7 % der Treffer und 89 % der Top 3. Bei Themen-Suchen wie Gesundheitscheck, Blutwerte oder biologisches Alter sind es 1,3 % volumengewichtet.
MOOCI erreicht auf dieser Ebene 890.000 Besuche und 620.000 Unique User pro Monat bei einer durchschnittlichen Verweildauer von 4,35 Minuten. Von den 683 redaktionellen Fachinhalten sind 340 Longevity-relevant, darunter Inhaltsseiten zu Laborwerten der Vorsorgeuntersuchung, zum Gesundheitscheck, zum biologischen Alter und zu Vitamininfusionen, also genau den Leistungen, deren Preise in diesem Beitrag stehen. Ärzt:innen mit Premium-Mitgliedschaft und Autorschaft erscheinen in diesen Inhalten als fachliche Autor:innen und werden damit dort sichtbar, wo die Themen-Suche stattfindet. Suchergebnisse sind nicht käuflich; Premium-Profile sind gekennzeichnet und erhalten zusätzliche Platzierungen. Für Labore und Hersteller ist MOOCI redaktioneller Content-Partner mit Zugang zu Patient:innen und zu 7.500+ Arztprofilen sowie einem Fachkreise-Newsletter mit über 10.000 Empfänger:innen. Reichweite und Traffic liefert das Portal, die Conversion findet auf Ihrer Seite oder in Ihrer Praxis statt.
Die Angaben zu GOÄ, ÄrzteG, FMH-Standesordnung und HMG geben den Stand 2026 wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Für die Abrechnung konkreter Leistungen empfiehlt sich die Abstimmung mit der zuständigen Ärztekammer oder einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei.
Ärzt:innen, die ihre Longevity-Leistungen und Preise dort sichtbar machen wollen, wo die Themen-Suche stattfindet, können ihr Profil auf MOOCI kostenlos beanspruchen.
Quellen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), § 1, § 2, § 6: https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/
Bürgerliches Gesetzbuch § 630c (Informationspflichten, wirtschaftliche Aufklärung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630c.html
(Muster-)Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte, § 27 (Bundesärztekammer): https://www.bundesaerztekammer.de/themen/recht/berufsrecht/muster-berufsordnung
Ärztegesetz 1998 (Österreich), § 53: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011138
Werberichtlinie der Österreichischen Ärztekammer: https://www.aerztekammer.at/
FMH Standesordnung, Art. 20: https://www.fmh.ch/ueber-die-fmh/statuten-reglemente.cfm
DAK-Gesundheit/Forsa, Befragung zu Longevity und Vorsorge, August 2026: https://www.dak.de/
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