Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen?

Die Gründe weshalb sich Menschen für eine Operation entscheiden sind vielfältig. Manche sind einfach mit ihrem äußeren Erscheinungsbild unzufrieden, bei anderen wiederum handelt es sich um einen medizinischen Eingriff, wie beispielsweise nach einer Krebserkrankung oder wenn die Form der Nase die Atmung erschwert.


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Medizinischer Experte

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Online-Redaktion


Zuletzt aktualisiert: 1. August, 2023

INHALTSVERZEICHNISInhaltsverzeichnis

Immer wieder wirst Du irgendwo lesen, dass die Krankenkassen in der Regel die Kosten nur für Behandlungen übernehmen, die medizinisch auch wirklich notwendig sind. Darunter verstehen wir, ganz einfach gesagt, Behandlungen und Eingriffe, welche für Patienten wichtig, in vielen Fällen sogar überlebenswichtig, sind.

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Kosmetische beziehungsweise ästhetische Eingriffe sind solche, die medizinisch nicht notwendig sind und dazu dienen, das Erscheinungsbild zu verändern, da Patienten damit nicht ganz zufrieden sind.

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Rein kosmetische Eingriffe wie eine Faltenbehandlung, Fettabsaugung oder Brust OP werden normalerweise nicht von der Krankenkasse übernommen. Bei medizinisch notwendigen Behandlungen übernimmt die Krankenkasse jedoch je nach Indikationen einen Teil oder sämtliche Kosten.

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Es gibt einige Ausnahmen, in denen die Krankenkassen auch für die Kosten von Behandlungen aus der ästhetischen Medizin übernehmen. Dazu zählen beispielsweise eine Nasenkorrektur bei Atemproblemen, eine Brustverkleinerung bei einer Gynäkomastie oder Makromastie sowie eine Brust OP bei Brustfehlbildungen oder nach einer Brustentfernung aufgrund von Brustkrebs.

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Wir empfehlen Dir, Dich bereits im Vorfeld bei Deinem Versicherungsträger über eine mögliche Kostenübernahme zu informieren. Wenn Deine Krankenkasse dies zunächst ablehnt, kannst Du Dir von einem oder mehreren Ärzten ein Gutachten erstellen zu lassen. Dieses wird an die Krankenkasse geschickt und von deren Experten geprüft.

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Nicht nur jedes Land, auch die Bundesländer bieten unterschiedliche Krankenkassen an – sowohl gesetzliche als auch private Versicherungsträger. Wie die Kostenübernahme geregelt ist, unterscheidet sich somit nicht nur von Land zu Land, sondern auch von Krankenkasse zu Krankenkasse.

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Die Gründe weshalb sich Menschen für eine Operation entscheiden sind vielfältig. Manche sind einfach mit ihrem äußeren Erscheinungsbild unzufrieden, bei anderen wiederum handelt es sich um einen medizinischen Eingriff, wie beispielsweise nach einer Krebserkrankung oder wenn die Form der Nase die Atmung erschwert. Die Krankenkassen übernehmen in vielen Fällen einen Anteil der Kosten, oder bezahlen die Eingriffe sogar zu 100 Prozent. Allerdings kommt es immer darauf an, um was für eine Behandlung es sich handelt. Wir informieren Dich darüber welche Leistungen die Krankenkassen in der Regel übernehmen, welche nicht und in welchen Fällen sie manchmal Ausnahmen machen.

Was bedeutet medizinisch notwendig?

Unter medizinisch notwendigen Eingriffen versteht die Medizin Behandlungen, welche für Patienten wichtig, in vielen Fällen sogar überlebenswichtig, sind. Das Leben der Betroffenen ist durch eine Erkrankung stark eingeschränkt. Schmerzen gehören zum Alltag und die Lebensfreude sinkt massiv. Eine medizinische Behandlung ist der letzte Ausweg, um die Patienten von ihrem Leidensdruck zu befreien, oder ihnen zumindest Linderung zu verschaffen. Zu den medizinisch notwendigen Eingriffen zählen unter anderem die Operation eines Hallux Valgus, die Verkleinerung des Busens oder die Entfernung eines Tumors.

Was sind kosmetische Eingriffe?

Unter kosmetischen Eingriffen versteht die Medizin Behandlungen, welche nicht zwingend notwendig sind. Der Wunsch für eine Behandlung basiert nur darauf, dass die Patienten mit ihrem Erscheinungsbild nicht ganz zufrieden sind. Dies lässt sich mithilfe eines ästhetischen Eingriffs ändern. Darunter Fallen beispielsweise Behandlungen, wie Faltenbehandlungen oder Straffungen. Viele Patienten fühlen sich danach wohler in ihrer Haut und das Selbstbewusstsein steigt.

Welche Behandlungen werden übernommen?

Rein kosmetische Eingriffe zahlt die Krankenkasse nicht. Dazu gehören zum Beispiel die Fettabsaugung, Körperstraffungen, Brustvergößerung, Faltenbehandlungen oder Eingriffe aus der Gesichtschirurgie. Handelt es sich um einen medizinisch notwendigen Eingriff, übernehmen die Kassen Teile der Kosten, beziehungsweise kommen sogar für die gesamten Kosten auf. Unter medizinisch notwendig versteht die Medizin beispielsweise die Rekonstruktion der Brust nach einer Erkrankung, die Korrektur der Nasenscheidewand oder die Hautkorrektur bei bös- oder gutartigen Veränderungen.

Wichtig: Unterziehst Du Dich einer Operation an der Nase aufgrund von Atemproblemen und möchtest zusätzlich beispielsweise einen störenden Höcker entfernen lassen, dann übernimmt die Krankenkasse trotzdem nur die Kosten für die medizinisch notwendigen Korrekturen und nicht für die Begradigung der Nase.

Wann machen die Kassen eine Ausnahme?

Es gibt Ausnahmen, bei welchen die Krankenkassen die Kosten übernehmen, obwohl es aus medizinischer Sicht nicht zwingend notwendig wäre. Dafür musst Du ein psychologisches Gutachten erstellen lassen, welches Dir unter anderem bescheinigt, dass bei Dir aufgrund Deines äußeren Erscheinungbildes eine psychischen Belastung vorliegt. Leidet der Patient zum Beispiel unter einer nicht schmerzhaften Form der sogenannten Männerbrust (Gynäkomastie), dann kann ein psychologisches Gutachten ihm im Idealfall helfen, dass die Kassen den Eingriff zahlen, auch wenn sich die vergrößerte Brust nicht negativ auf die Gesundheit des Patienten auswirkt. Weitere oftmals anerkannte Schönheitsoperationen sind die Brustverkleinerung, die Korrektur einer sehr stark deformierten Nase oder die Brustvergrößerung, wenn davon auszugehen ist, dass bei der Patientin eine Fehlbildung des Busens vorliegt. Allerdings braucht es auch hier meist ein Gutachten des Arztes und/ oder Psychologen.

Wie läuft der Prozess eines  Gutachtens ab?

Im ersten Schritt wendest Du Dich mit Deinem Anliegen an Deine Krankenkasse. Lehnt die Kasse es ab die Kosten zu übernehmen, da sie keine medizinische Notwendigkeit in der Behandlung sieht, dann kannst Du Dir ein Gutachten erstellen lassen. Du berichtest Deinem Arzt oder Psychologen Deine Vorgeschichte und den Verlauf der Krankheit oder Deines Leidens. Dein Arzt dokumentiert alles ganz genau. Anschließend untersucht Dich der Experte ganz genau. Er schaut sich Deine „Problemzone“ an und notiert sich auch hier wieder die wichtigsten Informationen. Der Spezialist muss ganz genau erklären, weshalb er der Meinung ist, dass Du die Operation benötigst. Die gesamten Befunde schickt der Arzt oder Psychologe schließlich an die Krankenkasse. Den Krankenkassen stehen Berater zur Seite, welche das Gutachten prüfen. Die Begutachtung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb Du Dich etwas gedulden musst. Fällt der Bescheid positiv aus, dann kannst Du einen Termin beim Chirurgen machen. Fällt der Bescheid negativ aus, kannst Du innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen. Oftmals ist es so, dass die Anträge beim ersten Mal abgelehnt werden. Sei deswegen nicht enttäuscht, sondern versuche es einfach noch einmal!

Tipp: Lasse Dir nicht nur von einem Arzt ein Gutachten erstellen, sondern von mehreren. Gerne helfen Dir auch die Spezialisten von MOOCI bei der Erstellung eines Antrags auf Kostenübernahme weiter!

Welche Unterschiede muss ich bei den Krankenkassen beachten?

In jedem Land agieren die Krankenkassen nach einem eigenen System, weshalb es durchaus vorkommen kann, dass manche Kassen die Kosten übernehmen, während andere Kassen sie Kosten ablehnen. Sogar von Bundesland zu Bundesland gibt es Unterschiede. Eine Ohrenkorrektur wird bei Kindern in Österreich und Deutschland in der Regel gezahlt, während es in der Schweiz durchaus sein kann, dass der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird. Zudem übernehmen manche Kassen die Kosten einer Ohrenkorrektur bei Kindern in einigen Fällen nur bis zum zehnten und andere bis zum sechzehnten Lebensjahr. Es ist wichtig, dass Du immer vor einer Behandlung bei Deiner Kasse anfragst, welche Kosten sie übernimmt und auch wie hoch der Anteil ausfällt, denn so vermeidest Du ein böses Erwachen! Stelle jeden Antrag immer individuell, dann bist Du auf der sicheren Seite.


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