Was tun, wenn die Operation verpfuscht wurde?

Wir klären Dich in unserem heutigen Blogbeitrag darüber auf, wie Du nach einer missglückten Operation am besten vorgehst.


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Medizinischer Experte

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Online-Redaktion


Zuletzt aktualisiert: 31. Juli, 2023

INHALTSVERZEICHNISInhaltsverzeichnis

Nur weil Du mit dem Ergebnis nicht zu 100 Prozent zufrieden bist, handelt es sich auch um einen Behandlungsfehler. Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der behandelnde Arzt nicht nach fachlich anerkannten Standards vorgegangen ist und somit den medizinischen Standard verletzt. Dazu gehört auch eine unzureichende Aufklärung hinsichtlich der Behandlung an sich oder etwaigen Risiken.

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Der erste Schritt sollte Dich immer an Deinen behandelnden Arzt wenden und ihm Deine Probleme schildern. Abhängig von dessen Reaktion gibt es verschiedene Möglichkeiten, was Dich als Nächstes erwartet. Wenn Du auf taube Ohren stößt, kannst Du Dich an einen anderen Arzt wenden und diesen um Hilfe bitten.

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Nach einer verpfuschten OP kannst Du Dich an verschiedene Stellen wenden, die Dir weiterhelfen. Wenn Du nicht direkt zum Anwalt gehen möchtest, kannst Du Dich beispielsweise an unabhängige Patientenberatungen oder Deine Krankenkasse wenden.

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Ein Gerichtsverfahren und ein Anwalt sind nie billig, auch nicht bei einem Verfahren aufgrund eines Behandlungsfehlers. Wie hoch diese Kosten sind, lässt sich jedoch nicht pauschal vorhersagen. Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesen Fällen sehr hilfreich, jedoch musst Du diese im Vorfeld abschließen.

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Mit welchen Ansprüchen Du rechnen kannst, hängt unter anderem vom Ausmaß des Behandlungsfehlers ab. In erster Linie geht es dabei um Schmerzensgeld- und Schadensansprüche.

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Ästhetische Schönheitheitsoperationen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Laut einer Schätzung greifen die Chirurgen allein in Deutschland etwa 400.000 mal zum Skalpell. In den meisten Fällen verlaufen die Eingriffe wie geplant und die Patienten sind mit dem Endergebnis zufrieden. Doch bei jeder Behandlung besteht das Risiko, dass etwas schief geht. Es muss allerdings unterschieden werden, ob es sich um einen ausbleibenden Behandlungserfolg, oder um einen tatsächlichen Behandlungsfehler handelt, welcher sogar lebensbedrohliche Folgen mit sich bringen kann. Wir klären Dich in unserem heutigen Blogbeitrag darüber auf, wie Du nach einer missglückten Operation am besten vorgehst.

 

Zwei wichtige Hinweise vorweg:

1. Der Begriff „Schönheitschirurg“ ist nicht geschützt! Prinzipiell darf sich jeder Arzt so nennen, weshalb es besonders wichtig ist, dass Du Dich vor einer Operation bei einer unabhängigen Qualitätsinstanz beraten lässt. Wir von MOOCI informieren Dich darüber, welche Ärzte wirklich gut ausgebildete Spezialisten sind!

2. Bis die Wunde und Narben komplett verheilt sind, kann es bis zu einem Jahr dauern. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich nicht gleich wieder unter das Messer zu legen, denn Dein Körper braucht etwas Zeit, bis alles vollkommen abgeheilt ist. Du brauchst also etwas Geduld, bis Du das endgültige Ergebnis siehst, denn vor allem in den ersten drei bis sechs Monaten verändert sich noch einiges.

Was einen Behandlungsfehler ausmacht

Nicht immer gilt ein Ergebnis, mit welchem Du nicht zu 100% zufrieden bist, auch als Behandlungsfehler. So gehören Narbenbildungen, Schwellungen oder auch Blutungen zu den Risiken einer Operation und gelten in der Regel nicht als Fehler. Wichtig ist auch, dass ein ausbleibender Behandlungserfolg nicht mit einem Behandlungsfehler gleichzusetzen ist! Zwar steht Dir ein Behandlungserfolg grundsätzlich zu, allerdings kann dieser in manchen Fällen ausbleiben, obwohl der Chirurg nach allen medizinischen Standards vorgegangen ist. So kann sich zum Beispiel die Qualität Deines Gewebes ungünstig verändert haben. Insgesamt muss immer zwischen einem objektiven Behandlungsfehler, der subjektiven Unzufriedenheit und einer technisch nicht möglichen Veränderung unterschieden werden. Doch was genau ist nun unter dem Begriff „Behandlungsfehler“ zu verstehen?

Wenn der Arzt nicht nach den fachlich anerkannten Standards vorgegangen ist und somit den medizinische Standard verletzt hat, liegt eine Behandlungsfehler vor. Es zählt auch als Fehler, wenn Dein Chirurg Dich nicht umfassend über die Behandlung und ihre Risiken aufklärt, Dir falsche Informationen vermittelt, oder Dir bewusst wichtige Informationen vorenthält.

Es gibt ein paar Voraussetzungen, welche vorliegen müssen, damit Du gegen einen Behandlungsfehler vorgehen kannst. Zum einen muss natürlich ein Schaden vorliegen, dieser ist zuvor objektiv festzustellen. Zudem ist es wichtig, dass ein Beweis vorliegt, dass ein Zusammenhang zwischen dem entstandenen Schaden und dem Behandlungsfehler existiert und als Letztes darf der Behandlungsfehler nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Hast Du das Gefühl, dass bei Deiner Operation nicht alles so gelaufen ist, wie geplant, Du möglicherweise mit Schmerzen oder anderen Komplikationen zu kämpfen hast, dann ist es ratsam, dass Du so bald wie möglich handelst!

Sprich mit Deinem Chirurgen

Im ersten Schritt wendest Du Dich am besten an den Chirurgen, welcher Dich behandelt hat. Ihm schilderst Du Deine Beschwerden und erklärst ihm, was genau Dich stört. Oftmals ist der Chirurg entgegenkommend und schlägt Dir eine Korrektur vor. Falls dem nicht so ist, und Du merkst, dass der Spezialist nicht weiter auf Dich eingeht, solltest Du auf jeden Fall einen anderen Arzt aufsuchen, welcher Dich ebenfalls begutachtet. Dies gilt natürlich auch dann, wenn Du generell das Vertrauen in den Chirurgen verloren hast, welcher Dich behandelt hat. Allerdings solltest Du ihn zumindest in Kenntnis setzen, dass Du mit dem Ergebnis nicht wirklich glücklich bist, bevor Du Dich an einen weiteren Arzt wendest.

Der Spezialist begutachtet die Behandlung und hält fest, welche nachteiligen Folgen die Operation mit sich gebracht hat. Es ist sehr wichtig, dass alles ganz genau dokumentiert wird, denn dieser Bericht spielt für etwaige Nachbehandlungen und Schadensansprüche eine nicht unerhebliche Rolle.

Fordere Deine Behandlungsakten an und suche Dir einen Anwalt

Es ist wichtig, dass Du alle Akten zu Deinem Fall hast. Diese kannst Du ganz einfach von Deinem behandelnden Arzt anfordern. Das ist ein wichtiger Schritt, denn die Beweislast liegt in der Regel beim Patienten. Anschließend suchst Du Dir einen Anwalt, allerdings nicht irgendeinen, sondern einen Patientenanwalt, denn der ist in aller Regel auf Medizinrecht spezialisiert und kann Dir am besten helfen. Du schilderst Deinem Anwalt alles ganz genau und händigst ihm ebenfalls die Akten zu Deinem Fall aus. Er berät Dich umfassend, bespricht mit Dir jeden weiteren Schritt und vertritt Dich letztendlich auch vor Gericht.

Falls Du nicht gleich zu einem Anwalt gehen möchtest, gibt es einige weitere Optionen für Dich. Oftmals stehen den Patienten unabhängige Patientenberatungen zur Verfügung. Dort kannst Du anrufen und Dich kostenlos und anonym beraten lassen. Falls Du Dich in einem Krankenhaus hast operieren lassen, dann kannst Du Dich auch an die Patientenbeschwerdestelle direkt im Krankenhaus wenden. Solch eine Beschwerdestelle für Patienten im Spital ist gesetzlich vorgeschrieben.

Natürlich steht Dir auch Deine Krankenkasse zur Verfügung. Wenn Du Dich mit Deinem Anliegen an diese wendest, dann wird in der Regel ein unabhängiges Gutachten erstellt, in welchem beurteilt wird, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt. Es gibt zudem weitere unabhängige Gutachterstellen, an welche Du Dich wenden kannst. Allerdings kann es hier gut sein, dass Deine Chancen auf Schadensersatz nicht ganz so vorteilhaft stehen, wenn es sich um keinen Kunstfehler handelt.

Wie sieht es mit den Kosten aus?

Beachte, dass ein Verfahren wegen Behandlungsfehlern nicht gerade günstig ist. Am besten ist es, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast. Aber Achtung: Die Versicherung muss schon vor der Behandlung bestehen und Du solltest auch darauf achten, ab wann der Schutz greift. In der Regel übernehmen die Versicherungen die gesamten Kosten. Besitzt Du keine Rechtschutzversicherung, dann musst Du mit hohen Kosten rechnen, allerdings gibt es noch ein paar andere Wege.

Nimmst Du Dir zum Beispiel einen Prozessfinanzierer, dann kommt dieser für alles auf, aber es gilt zu beachten, dass er im Falle eines Erfolges bis zu 50% Deines Schmerzensgeld erhält. Eine weitere Möglichkeit ist die Prozesskostenhilfe. Sie übernimmt die Kosten im Voraus und je nachdem wie Du finanziell aufgestellt bist, musst Du einen Teil in Raten zurückzahlen oder der Staat kommt sogar komplett dafür auf. Ob Du für die Kostenhilfe berechtigt bist, wird anhand Deines finanziellen Status festgestellt.

Mit welchen Ansprüchen kannst Du rechnen?

Eine genaue Zahl lässt sich natürlich nicht angeben, da es immer darauf ankommt, wie schwerwiegend die Behandlungsfehler sind. In erster Linie geht es um Schmerzensgeld- und Schadensansprüche. Weiteres kommen oftmals noch Verdienstausfallsschäden oder auch Haushaltsführungsschäden hinzu. Handelt es sich um einen schwerwiegenden Behandlungsfehler, dann ist es den Patienten meist nicht möglich zu arbeiten, oder den Haushalt zu führen und sich so um die Familie zu kümmern. In den meisten Fällen kannst Du meist mit einem fünfstelligen Betrag rechnen.

Abschließend: Wir empfehlen, dass Du Dir auf jeden Fall bei einem anderen Arzt eine zweite Meinung einholst. Beschreibe diesem Dein Problem so sachlich wie möglich, auch wenn es Dir wahrscheinlich schwer fällt, doch nur so ist ein weiteres, vollkommen objektives Gutachten möglich. Wir von MOOCI bieten die Möglichkeit eine vollkommen unabhängige Zweitmeinung einzuholen. Wende Dich dazu einfach an einen unserer Spezialisten!


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