Maskenpflicht: Was es zu beachten gilt

Ab heute, 6. April, tritt in ganz Österreich die Maskenpflicht in Supermärkten in Kraft. Alle Geschäftslokale mit einem Kundenbereich, der größer als 400 Quadratmeter ist, dürfen nur noch mit einem Mund-Nasen-Schutz (MNS) betreten werden. Mit Ostermontag wird die Maskenpflicht auf öffentliche Verkehrsmittel ausgedehnt. Was es zur Maskenpflicht und der Verwendung der Masken zu beachten gibt, erfährst Du hier.


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Online-Redaktion


Zuletzt aktualisiert: 6. November, 2020

Wie sinnvoll ist die Maskenpflicht?

Da das Coronavirus häufig keine Symptome verursacht, glauben viele Menschen, dass sie gesund sind, obwohl dem nicht so ist. Kommen sie in die Nähe anderer Menschen, können sie das Virus also unbewusst weitergeben. Um dies zu vermeiden, wurden bereits Ausgangsbeschränkungen erlassen. Ein Mund-Nasen-Schutz verhindert, dass beim Husten, Niesen und Sprechen Speicheltröpfchen großflächig verteilt werden.
 
Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske schützen wir zwar also nicht uns selbst, aber dafür können wir unsere Mitmenschen vor uns schützen! Die Folge: Wenn sich alle daran halten, schützen wir uns gegenseitig und können so womöglich unseren Teil dazu beitragen, Schlimmeres zu verhindern. Außerdem ist diese Maßnahme
kostengünstig und wir können sie alle ganz einfach in unseren Alltag einbauen.
 
Die Einhaltung der bisher empfohlenen Maßnahmen ist weiterhin dringend notwendig. Händewaschen, ein Mindestabstand von einem Meter und die Reduzierung sozialer Kontakte sind nach wie vor die besten Möglichkeiten, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen.

Die Maskenpflicht gilt für Lokale mit mehr als 400 Quadratmetern Geschäftsfläche.

Wie wird die Maskenpflicht umgesetzt?

Die Masken werden von Supermärkten zur Verfügung gestellt, sollte der Kunde selbst keinen Schutz dabei haben. Eine Ausnahme bilden Supermärkte, die noch über keine Masken verfügen. Falls Dir jedoch eine Maske angeboten wird, ist das Betreten des Supermarktes mit Maske verpflichtend. Die Masken dürfen beim Verlassen mitgenommen werden.
 
Von der Maskenpflicht sind momentan ausschließlich Drogerien und Supermärkte betroffen, die eine für Kunden vorgesehene Geschäftsfläche von mindestens 400 Quadratkilometer aufweisen. Der Mindestabstand von einem Meter ist trotzdem einzuhalten. Die Maskenpflicht gilt derzeit nur in Geschäftslokalen, der öffentliche Raum ist nicht betroffen. Dies ändert sich kommende Woche: Ab Montag, 13. April, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend.

Wie verwende ich eine Mund-Nasen-Schutzmaske korrekt?

Damit der Mund-Nasen-Schutz sinnvoll ist, gibt es einige Hinweise zur korrekten Benutzung der MNS. Die Mund-Nasen-Schutzmaske solltest Du beim Auf- und Absetzen nur an den Bändern festhalten. Halte die Maske an den Bändern fest und lege sie zunächst an Mund und Nase an. Anschließend ziehst Du die Bänder nach hinten über die Ohren. Als letzten Schritt kannst Du die Maske noch etwas zurechtzupfen, bis sie richtig sitzt.
 
Beim Ablegen werden die Bänder zuerst über die Ohren nach vorne gezogen, anschließend wird die Maske von Mund und Nase genommen. Die Maske kannst Du einfach ablegen und anschließend Deine Hände waschen. Dabei ist es sehr wichtig, dass Du die Außenseite der Maske nicht berührst, sondern immer nur die Bänder, da im Mundbereich das Virus sitzt.
 
Den Mund-Nasen-Schutz kannst Du durchschnittlich drei bis vier Stunden verwenden, bevor er durch die Atemluft feucht wird und ausgetauscht werden muss. Am sichersten ist es, wenn die Maske direkt entsorgt wird. Da die Stückzahl jedoch begrenzt ist, kannst Du die MNS auch wiederverwenden. Dazu muss die Mund-Nasen-Schutzmaske gründlich gereinigt und anschließend gut getrocknet werden.

Den Mund-Nasen-Schutz an den Bändern berühren und anlegen.

Kann ich auch ein Tuch oder Ähnliches statt einem Mund-Nasen-Schutz verwenden?

Statt einem Mund-Nasen-Schutz kannst Du beispielsweise auch ein Tuch oder einen Schal verwenden. Wie effektiv der textile Maskenersatz ist, hängt von der Durchlässigkeit des Gewebes ab. Wichtig ist auch hier, dass Du vor allem den Außenbereich der Maske nicht berührst.
 
Die Stoffmaske sollte nach drei bis vier Stunden oder nach Durchfeuchtung gewechselt und gereinigt werden. Den gebrauchten Mund-Nasen-Schutz sollte nicht offen rumliegen. Möchtest Du die textile Maske wiederverwenden, muss sie bei 60 bis 90 Grad gewaschen und anschließend gut getrocknet werden.

Welche Arten von Masken gibt es?

Häufig herrscht der Irrglauben, dass wir uns mit dem Mund-Nasen-Schutz vor einer Infektion schützen können. Vor einer Ansteckung schützen aber nur FFP-Masken. Diese gehören zu den Atemschutzmasken – der Mund-Nasen-Schutz gehört offiziell nicht dazu.
 
FFP steht für filtering face piece. FFP-Masken sind vor allem zum Schutz vor Feinstaub, Rauch und Flüssigkeitsnebel (Aerosole) gedacht und werden in drei Klassen unterteilt. Für Menschen, die in engem Kontakt zu Covid-19-Patienten stehen, werden mindestens FFP2-Masken empfohlen.
 
FFP-Masken der Stufe drei bieten den besten Schutz. Der Filter bei FFP3-Masken ist jedoch sehr dicht, weshalb das oft Atmen schwerfällt und für die Atemmuskulatur sehr anstrengend ist. Aus diesem Grund werden FFP3-Masken nur für eine kurze Zeit getragen.
 
FFP-Masken sind sehr teuer, aktuell Mangelware und werde für den Kontakt mit Kranken und Verdachtsfällen dringend benötigt. FFP-Masken sollten deshalb dem medizinischen Personal überlassen werden, da nur diese Art von Masken vor einer Infektion schützen kann.

Trotz der Maskenpflicht gilt: Nicht in Panik geraten!

Auch wenn die Mund-Nasen-Schutzmasken nicht Dich selbst schützen, kannst Du dafür Deine Mitmenschen schützen und Deinen Beitrag leisten! Trotzdem ist es sehr wichtig, dass Du die empfohlenen Schutzmaßnahmen – vor allem Abstand halten und regelmäßig Händewaschen – weiterhin befolgst. Das Einkaufen solltest Du auch weiterhin auf ein Minimum reduzieren.


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