Leben retten mit einer Organspende!

Dank einer Organspende können viele Menschenleben gerettet werden. In Österreich führen Ärzte jährlich rund 700 Organtransplantationen durch, mehr als 1100 Patienten warten auf das passende Spenderorgan. Nicht immer findet sich sofort eine passende Spende und Betroffene müssen sich mit langen Wartelisten abfinden. Zudem sind die Gesetze nicht in jedem Land gleich: In Österreich gilt beispielsweise die Widerspruchslösung, in Deutschland und der Schweiz die (erweiterte) Zustimmungslösung. Viele Menschen wissen sehr wenig über die Organspende oder sind noch unschlüssig, ob sie ihre Organe spenden möchten oder nicht.


AUTOR

Medizinischer Experte

CO-AUTOR

Online-Redaktion


Zuletzt aktualisiert: 7. Juli, 2020

Was ist unter der Organspende zu verstehen?

Bei einer Organspende wird das gesunde Organ einer Person entnommen und dem Empfänger, einer Person, die das lebensnotwendige Organ benötigt, eingesetzt. Die meisten Organspenden stammen von verstorbenen Personen, jedoch besteht auch die Möglichkeit der Lebendspende, welche beispielsweise bei Nieren möglich ist.

Wann ist eine Organspende notwendig?

Eine Transplantation ist notwendig, wenn die Funktion eines Organs unwiederbringlich verloren gegangen ist und keine andere Behandlungsmöglichkeit mehr besteht. Bei chronischem oder plötzlichem Organversagen ist die Transplantation der Organe oft die einzig lebensrettende Behandlung. Bei diesen Krankheitsbildern ziehen Ärzte eine Organspende in Betracht:
 

Organspenden sind ein wichtiger Beitrag, Menschenleben zu retten.

Wer darf alles seine Organe spenden?

Bei einer Organspende gibt es kein Höchst- oder Mindestalter, denn Personen, die auf eine Organspende angewiesen sind, gibt es in jedem Alter. Wichtig ist der Zustand der Organe. Personen, die an HIV oder bestimmten Krebsleiden erkrankt sind, kommen als Spender nicht infrage. Eine Transplantation darf niemals eine Bedrohung für den Empfänger darstellen. Vor der Entnahme entscheiden die Ärzte, ob und welche Organe ein anderes Menschenleben retten können. Wenn es sich nicht um eine Lebendspende handelt, ist eine Organentnahme nur möglich, wenn zweifelsfrei der Hirntod des Spenders festgestellt wurde.

Welche Organe können gespendet werden?

Bei einer postmortalen Organspende können folgende Organe, nach eingetretenem Hirntod, zur Transplantation entnommen werden:

 

  • Herz
  • Lunge
  • Leber
  • Niere
  • Pankreas
  • Dünndarm

Ebenfalls können postmortale Gewebespenden zeitnah nach dem biologischen Tod entnommen werden. Diese werden unter Laborbedingungen aufbereitet und überstehen zum Teil Jahre in einer Gewebebank, ohne davon Schäden zu tragen. Dazu gehören:
 

  • Blutgefäße
  • Gehörknöchelchen
  • Haut
  • Herzklappen
  • Hornhaut der Augen
  • Knochengewebe
  • Knorpelgewebe
  • Sehnen
  • Teile der Hirnhaut

Was ist eine Lebendspende?

Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Lebendspende möglich. Dabei entnimmt der Arzt Organe oder Gewebe von gesunden, lebenden Menschen. Eine Lebendspende ist nur möglich, wenn Organe paarig angelegt sind oder wenn sie eine hohe Regenerationsfähigkeit aufweisen. Aus ethischen Gründen findet eine Lebendspende nur auf freiwilliger Basis statt.
 
Zudem gibt es strenge Gesetze in Österreich oder Deutschland, die besagen, dass eine Spende durch eine lebende Person nur zulässig ist, wenn der Spender mit dem Empfänger verwandt ist oder ihm persönlich nahe steht. Folgende Organe kommen für eine Lebendspende infrage:
 

  • eine Niere, da diese paarig angelegt sind
  • Teile der Leber, da eine hohe Regenerationsfähigkeit besteht
  • in seltenen Fällen auch Teile der Lunge, da sie ebenfalls paarig angelegt ist
  • in seltenen Fällen auch Teile der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) und des Dünndarms

Wie ist die Organspende in der DACH-Region geregelt?

Jedes Land hat seine eigenen Gesetze, die Organspenden regeln. Unabhängig der unterschiedlichen Richtlinien, bist Du niemals gezwungen, Deine Organe zu spenden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Du automatisch von einer Organspende freigestellt bist. Bereits in der DACH-Region unterscheiden sich die Gesetze in Österreich von jenen in Deutschland und der Schweiz.
 
In Österreich gilt die Widerspruchslösung
 
Die Widerspruchslösung besagt, dass eine Organentnahme zu Transplantationszwecken rechtlich dann zulässig, wenn der Verstorbene der Entnahme zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Somit wird niemand gezwungen seine Organe zu spenden. Seit 1995 gibt es das „Widerspruchsregister gegen Organspende“. In dieses Register kann sich jede Person eintragen lassen, die nicht möchte, dass ihre Organe im Falle eines Todes zur Transplantation freigegeben werden.
 
Die Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, vor einer Organentnahme zu überprüfen, ob ein Widerspruch vorliegt. Es gibt daher auch keine Verpflichtung, Angehörige der verstorbenen Person um ihre Einwilligung zu bitten. In der Praxis findet meist trotzdem ein klärendes Gespräch mit den Familienmitgliedern statt. Diese Regelung gilt auch für ausländische Staatsbürger und Touristen.
 
Die Widerspruchslösung gibt es auch in: Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei und Ungarn.
 
In Deutschland und in der Schweiz gilt die (erweiterte) Zustimmungslösung
 
Die Zustimmungslösung besagt, dass Organe im Todesfall nur dann entnommen und transplantiert werden dürfen, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt und dies auch schriftlich dokumentiert hat. Mit einem Organspendeausweis lässt sich die Zustimmung einfach dokumentieren, prinzipiell genügt aber auch eine formlose Notiz mit Unterschrift. Gibt es keine schriftliche Zustimmung, so gilt in Deutschland und in manchen anderen EU-Ländern die erweiterte Zustimmungslösung. Dabei entscheiden die nächsten Angehörigen, was mit den Organen der verstorbenen Person geschieht.
 
Die erweiterte Zustimmungslösung gilt auch in: Dänemark, Irland, Island, Litauen, Niederlande, Rumänien, Schweiz und Großbritannien.

Ein Organspendeausweis dient in einigen Ländenr dazu, Spender zu identifizieren.

Was ist ein Organspendeausweis?

Der Organspendeausweis (in der Schweiz Organspende-Karte) ist, aufgrund der geltenden Gesetze besonders in Deutschland und in der Schweiz verbreitet. Der Organspendeausweis enthält die schriftliche Willenserklärung, ob und welche Organe oder welches Gewebe Du im Falle Deines Todes spenden möchtest. Auch die Bestimmung eines Bevollmächtigten, der im Falle eines Hirntods die Entscheidung treffen darf, ist möglich.

Wie erhalte ich einen Organspendeausweis?

Der Organspendeausweis ist in vielen Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern sowie bei Krankenkassen kostenlos erhältlich und er kann auch online, über die deutsche Bundesoberbehörde BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) angefordert werden. Eine Registrierung ist nicht erforderlich und die Angaben kannst Du jederzeit ändern, solltest Du Dich umentscheiden. Wir empfehlen, den Organspendeausweis immer mitzuführen, somit bist Du auch beim Tod im Ausland abgesichert, nicht ungewollt zum Organspender zu werden.

Kann ich die Organspendezustimmung auch in meiner Patientenverfügung festhalten?

Neben dem Organspendeausweis kann die Einwilligung für eine Organspende auch in jedem anderen Schriftstück festgehalten werden. Wichtig dabei ist, dass Dein Wille eindeutig formuliert und eigenhändig unterschreiben ist. Eine Möglichkeit besteht darin, Deine Entscheidung in einer Patientenverfügung festzuhalten. In dieser Willenserklärung kannst Du festhalten, ob und wie Du ärztlich behandelt werden möchtest, wenn Du nicht mehr entscheidungsfähig oder ansprechbar bist. Dies schließt auch Deine Entscheidung für oder gegen die Organspende ein. In Deutschland kann jede volljährige Person eine Patientenverfügung erstellen, welche jederzeit geändert werden kann.

Wie stellen Ärzte einen eindeutigen Hirntod fest?

Heutzutage lassen sich Bedenken, der Hirntod könne nicht zweifelsfrei festgestellt werden, sehr einfach entkräften. Durch mehrere vorgeschriebene Untersuchungen ist der Hirntod medizinisch zweifelsfrei feststellbar. Der Verlauf der Untersuchungen und deren Ergebnis halten Ärzte in einem Protokollbogen fest, welcher auch für Angehörige einsehbar ist.
 
Die postmortale Organspende ist nur bei einem eindeutigen Hirntod möglich, welcher durch mindestens zwei Ärzte festgestellt werden muss. Das Verfahren gliedert sich in drei Teile:
 

  • Nachweis einer schweren, unheilbaren und unumkehrbaren Schädigung des Gehirns
  • Feststellung der Bewusstlosigkeit und der Fähigkeit, selbstständig zu atmen sowie ein Ausfall der durch den Hirnstamm gesteuerten Reflexe
  • Überprüfung der unumkehrbaren Hirnschädigung durch Untersuchungen nach vorgeschriebenen Wartezeiten

Die heutige Medizin kann eine Vielzahl von Organen transplantieren, einige sogar, wenn der Spender noch am Leben ist.

Wie wird entschieden, wer ein Organ gespendet bekommt?

Die Entscheidung, ob eine Transplantation angestrebt werden soll, treffen Patient und Arzt gemeinsam. Um ein Spenderorgan zu erhalten, muss sich der Patienten in einem Transplantationszentrum vorstellen. Dort wird untersucht, ob eine Transplantation wirklich notwendig ist und ob der Patient als Empfänger eines Organs geeignet ist. Außerdem werden medizinische Daten erhoben, die für die Vermittlung von Organen wichtig sind.
 
Stimmt das Transplantationszentrum der Behandlung zu, gelangt der Patient bei einer Organspende-Organisation, wie Eurotransplant, auf die Warteliste. Die europäische Stiftung vermittelt europaweit Organe verstorbener Spender an Empfänger. Jedes Krankenhaus meldet den Transplantationszentren, sobald die Organe eines Verstorbenen als Spenderorgane infrage kommen.
 
Die Entscheidung, wer welches Spenderorgan bekommt, trifft ein Computersystem, das neben medizinischen Kriterien unter anderem die Wartezeit einbezieht. Die Rangfolge hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie etwa davon, um welches Organ es sich handelt und wie dringend ein Patient das Organ zum Überleben benötigt. Eine Garantie auf ein Organ gibt es allerdings nicht.

Wie läuft eine Organtransplantation ab?

Wenn aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Organspende spricht, werden die Organe im Rahmen einer Operation entnommen und nochmals genau untersucht. Eignen sich die Organe für einen Empfänger, werden sie schnellstmöglich in ein Transplantationszentrum gebracht, wo der Empfänger im Idealfall bereits vorbereitet im Operationssaal liegt. Sobald das Spenderorgan eingetroffen ist, kann die Organtransplantation beginnen.
 
Spenderorgane müssen möglichst rasch an ihren Bestimmungsort gelangen, da sie teilweise nur wenige Stunden lang für eine Transplantation geeignet sind. Die maximale Konservierungszeit für Organe reicht von vier bis acht Stunden. Nachdem die Organe entnommen wurden, wird der Verstorbene zur Bestattung freigegeben.
 
Bei einer Lebendspende wir der Spendenwillige ausführlich über alle Risiken aufgeklärt und medizinisch untersucht. Wenn keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen und die Lebendspende-Kommission der Ärztekammer zustimmt, kann die Operation durchgeführt werden.

Welche Risiken birgt eine Organspende?

Bei einer Organspende nach dem Tod entstehen für den Spender keine Risiken. Eine Organtransplantation für den Empfänger kann mit Komplikationen verbunden sein. Im schlimmsten Fall arbeitet das gespendete Organ nicht richtig oder wird abgestoßen. Der Empfänger muss zudem lebenslang Medikamente einnehmen. Bei einer Lebendspende setzt sich der freiwillige Spender den Risiken eines operativen Eingriffs aus. Die Folgen können beispielsweise Blutungen, Infektionen oder auch Thrombose sein.
 
Damit Ärzte nach einer Organtransplantation Komplikationen schneller entdecken können, müssen sowohl Empfänger als auch Spender, im Falle einer Lebendspende, Nachsorgetermine wahrnehmen.

Gibt es viele registrierte Organspender?

In den meisten Ländern herrscht ein Mangel an Spenderorganen. In Deutschland beispielsweise herrscht ein chronischer Mangel, was zur Folge hat, dass Patienten, die ein Spenderorgan benötigen, oft Jahre darauf warten müssen und es in manchen Fällen dann zu spät ist. Viele Patienten versterben während sie auf der Warteliste stehen. In Ländern mit einer Widerspruchsregelung ist die Situation besser.

Der wichtigste Faktor bei einer Organspende ist die Zeit.

Sollte jeder automatisch ein Organspender sein?

Durch die Widerspruchslösung, wie sie in Österreich herrscht, erheben viele Personen keinen Einspruch gegen die freiwillige Organspende oder sind sich dessen nicht bewusst. Dadurch gibt es mehr Organspenden, wodurch kranken Personen, die diese benötigen, schneller geholfen werden kann. Der Vorteil einer Lebendspende ist unter anderem, dass Arzt, Empfänger und Spender die Transplantation gezielt planen können. Der Spender profitiert außerdem von einem emotionalen Gewinn und die Wartezeit für den Empfänger verkürzt sich.
 
In anderen Ländern, wie zum Beispiel in Deutschland, würden einige Menschen der Organspende nach dem Tod zustimmen, verfügen aber schlichtweg über keinen Spenderpass oder sind zu wenig darüber aufgeklärt worden. Bei einer Lebendspende besteht zudem immer das Risiko einer Operation und deren Langzeitfolgen.
 
Einige Personen entscheiden sich auch aus religiösen Gründen und persönlicher Überzeugung gegen die Organspende. Dies muss immer jeder für sich selbst entscheiden, dennoch darf nicht vergessen werden, dass durch die Organspende vielen Menschen geholfen werden kann.


Abonniere jetzt unseren YouTube-Kanal!

Du hast Fragen?

Wir helfen Dir gerne weiter.

Abonniere jetzt unseren YouTube-Kanal!
Anfrage Stellen